Netflix auch im Urlaub
Fragen & Antworten zum Streaming im EU-Ausland
»Aus lizenzrechtlichen Gründen ist der Service in diesem Land nicht nutzbar« - diese Nachricht auf Computerbildschirmen bringt urlaubende Internetnutzer in Rage. Die EU-Kommission machte nun Vorschläge für neue Regeln. Zumindest bereits bezahlte Online-Dienste sollen künftig grenzüberschreitend nutzbar sein.
Worum geht es genau?
Wer einen schnellen Internetzugang hat, bekommt heutzutage alle möglichen TV-Inhalte aus dem Netz. Zum Ärger vieler Nutzer können sogenannte Video-Streamingdienste derzeit allerdings nur selten grenzüberschreitend genutzt werden. Im Urlaub oder auf einer Dienstreise gucken Kunden also in die sprichwörtliche Röhre.
Ist das Internet nicht eigentlich grenzenlos?
Das ist nur in der Theorie so. Um zu erkennen, in welchem Land sich ein Internetnutzer aufhält, können Unternehmen die sogenannten IP-Adressen nutzen. Diese werden vom jeweiligen Verbindungsanbieter vergeben, der eine Länderkennung in den Zahlencode integrieren muss. Damit werden ein Rückschluss auf den Standort und auch eine geografische Zugangsbeschränkung bei bestimmten Inhalten möglich.
Was soll sich ändern?
Künftig sollen Reisende innerhalb der gesamten EU unterwegs den gleichen Zugriff auf ihre Musik, Filme, E-Books und Spiele haben wie Zuhause. Einzige Voraussetzung ist, dass sie nicht dauerhaft aus ihrem Herkunftsland umgezogen sind.
Bislang wurden immer lizenzrechtliche Bestimmungen als Grund für geografische Zugangsbeschränkungen (»Geoblocking«) genannt. Ist das kein Thema mehr?
Aus Sicht der EU-Kommission müssen Anbieter keine zusätzlichen Lizenzen erwerben, wenn sie Kunden mit festem Wohnsitz in ihrem Land einen grenzüberschreitenden Zugriff auf Angebote einräumen. Grundsätzlich gilt aber natürlich weiterhin: Wer Filme, Bücher oder andere Medien im Internet anbieten will, muss vom Rechteinhaber eine Lizenz erwerben. Wenn ein Streamingdienst für einen Hollywoodfilm nur die Lizenzrechte für Deutschland besitzt, darf er den Film nicht an Kunden in Großbritannien verkaufen oder verleihen.
Wird die Neuregelung dazu führen, das Internetnutzer für Streaming-Dienste und andere Online-Medien künftig mehr bezahlen müssen?
Nein, die EU-Kommission verweist darauf, dass die Service-Anbieter lediglich ihr System zur Benutzer-Authentifizierung umstellen müssten. Statt den Zugriff vom Ausland aus zu blockieren, könnten sie einen auf die Reisezeit begrenzten Zugriff zulassen. Die Kosten für die Umstellung dürften dadurch kompensiert werden, dass Streamingdienste und andere Angebote für die Kunden attraktiver werden. Für 60 Prozent der jungen Europäer (15 bis 24 Jahre) ist es wichtig, ob sie Online-Abodienste grenzüberschreitend nutzen können oder nicht.
Ab wann sollen Online-Kunden von der Neuregelung profitieren?
Die EU-Kommission hofft auf eine Umsetzung 2017. Im selben Jahr fallen auch die Extragebühren für Handynutzung im Ausland weitestgehend weg.
Welche Anbieter sind betroffen?
Alle, die in einem EU-Staat entsprechende Angebote machen. In Deutschland reicht die Liste von Internetunternehmen wie Amazon, Netflix und Apple bis zum Bezahlfernsehanbieter Sky.
Sind künftig auch die Streaming-Dienste von öffentlich-rechtlichen Sendern wie ARD und ZDF uneingeschränkt im EU-Ausland nutzbar?
Zumindest im ersten Schritt nicht. TV-Sender erwerben Lizenzen in der Regel nur für ihren Heimatmarkt. Der Rechteinhaber besteht dann oft darauf, dass der Zugang aus dem Ausland soweit wie möglich eingeschränkt wird. Deswegen sind manche Eigenproduktionen von TV-Sendern oft weltweit im Internet abrufbar, nicht aber eingekaufte Filme, Serien und Sportsendungen. Denkbar wäre, dass ARD und ZDF für deutsche Beitragszahler personalisierte Benutzerkonten einrichten. Darüber könnten dann mehr Sendungen aus dem Ausland abgerufen werden.
Wenn man vor 2017 auf im Ausland gesperrte Mediendienste zugreifen will - gibt es einen Trick, das Geoblocking schon jetzt zu umgehen?
Ja. Sogenannte VPN-Anbieter (Virtual Private Network) können an Nutzer IP-Adressen mit der Länderkennung vergeben, die diese gerade benötigen. Wenn ein deutscher Urlaub im Spanien-Urlaub einen Spielfilm bei einem Anbieter aus Deutschland sehen will, bekommt er via VPN eine deutsche IP-Adresse. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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