Ausgleich für die Hebammen

Krankenkassen zahlen für massiv 
gestiegene Haftpflichtversicherungen

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.

In der Auseinandersetzung um die weiter steigenden Haftpflichtversicherungen für Hebammen hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Freitag die ersten Ausgleichszahlungen überwiesen. Insgesamt rund 3000 Geburtshelferinnen seien anspruchsberechtigt, sie bekämen je nach Versicherungshöhe zwischen 3270 Euro für ein halbes und 6540 Euro für ein ganzes Jahr überwiesen. Die Hebammen müssen laut Spitzenverband vier Geburtshilfen im Jahr nachweisen. Aktuell liegt die jährliche Prämie bei 6274 Euro, ab Juli wird sie auf 6843 Euro ansteigen.

Der Deutschen Hebammenverband (DHV) hält die genannten Daten für »nicht aussagekräftig und wiedersprüchlich«. Kritisiert wird insbesondere die vom Spitzenverband genannte Zahl von etwa 5000 freiberuflichen Hebammen, die eine IK-Nummer zur Leistungsabrechnung beantragt haben. Hier wird sogar ein leichtes Wachstum von zusätzlich 103 Personen vermerkt. Letztlich seien jedoch nur die 2411 haftpflichtversicherten freiberuflichen Hebammen zu geburtshilflichen Leistungen berechtigt, merkt der DHV an. Sie begleiten Geburten zu Hause, in Geburtshäusern und auch ein Fünftel der Entbindungen in Kliniken. Im Jahr 2014 hatten noch 3500 Hebammen die notwendige Versicherung für diese Leistungen.

Die Auseinandersetzung zwischen insgesamt drei Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband über Gestaltung und Höhe der Ausgleichzahlungen für die Versicherung führte im vergangenen September zu einem Schiedsspruch. Demnach wird bei der neuen Form der Ausgleichsleistung die Vergütung in Teilen reduziert. Vertraglich festgelegt sind außedem Abzüge vom Haftpflichtbeitrag. »Im besten Fall bleibt die Hebamme immer mindestens auf 1953 Euro pro Jahr sitzen, die sie niemals ausgeglichen bekommt«, heißt es in der DHV-Stellungnahme. Unakzeptabel sind für den Verband auch neue Auflagen für Hausgeburten, die aus seiner Sicht wissenschaftlich nicht haltbar sind.

Mit einem zusätzlichen Abzug von 250 Euro werden die DHV-Mitgliedshebammen belegt, da bestimmte Versicherungsunterlagen für sie nicht vorgelegt wurden. Der Verband begründet desen Schritt mit der noch laufenden gerichtlichen Klärung zu dem Schiedsspruch, die zur Zeit in einem Eilverfahren läuft. nd mit Agentur

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