Asyl ist keine geldwerte Leistung
Fabian Lambeck ist gegen die Beschlagnahme von Flüchtlingsvermögen
Stellen Sie sich vor, Sie spazieren abends durch eine Stadt in Baden-Württemberg und geraten in eine Polizeikontrolle. Die Beamten sind misstrauisch, weil Sie einen Menschen mit Migrationshintergrund vor sich haben und durchsuchen deshalb Ihre Taschen. Dabei entdecken die Ordnungshüter einen Geldbetrag von 500 Euro. Da Sie im Ländle als Asylbewerber aber höchstens 350 Euro besitzen dürfen, beschlagnahmt man 150 Euro und verrechnet es später mit Ihren Sozialleistungsansprüchen. Sie reagieren empört, schließlich haben Sie kein Konto und tragen Ihren gesamten Besitz bei sich. Sie fühlen sich beraubt und ungerecht behandelt.
Der Gesetzgeber hingegen hat eine ganz andere Perspektive. Für ihn ist jeder Asylbewerber ein lästiger Kostenfaktor. Deshalb gesteht man Flüchtlingen einen irrwitzig kleinen Selbstbehalt zu. Angesichts der Tatsache, dass die Asylbewerberleistungen extrem knapp bemessen sind und Flüchtlinge auch mal ein neues Smartphone brauchen, um mit der Familie in Kontakt zu bleiben, sollte der Gesetzgeber sich großzügiger zeigen. Zumal die Beschlagnahme rein symbolischer Natur ist, denn viel zu holen ist bei den allermeisten Flüchtlingen ohnehin nicht. Und ganz grundsätzlich ist die Gewährung von Asyl keine geldwerte Leistung, die man irgendwie verrechnen kann. Sondern ein Menschenrecht.
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