Kreissparkasse kündigte Verträge - Verbraucherzentrale mahnt ab

S-Prämiensparen flexibel

  • Lesedauer: 2 Min.
Wiederholt mussten sich Verbraucherschützer mit der Praxis von Finanzunternehmen beschäftigen, die für sie unrentable Verträge kündigen.

Im aktuellen Fall hatten sich Kunden der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) beschwert, dass die Sparkasse bestehende, gut verzinste Sparverträge kündigt. Die Sparkasse möchte offensichtlich die hochverzinsten Sparverträge »Prämiensparen flexibel« loswerden.

Als Begründung für die Kündigung dieser Verträge führt die Sparkasse die andauernde Niedrigzinsphase an. Den Sparern bietet sie Alternativangebote an und behauptet darüber hinaus, dass sie die Verträge mit einer dreimonatigen Frist kündigen könne.

Dagegen geht die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit einer Abmahnung vor. Sie fordert die Sparkasse auf, sich nicht weiter auf eine Kündigungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen, nach der das Guthaben dieser Sparverträge einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegt.

Die verwendete Klausel in den Sparverträgen ist nicht geeignet, einen Kündigungsanspruch seitens der Sparkasse zu begründen. Die Sparkasse könnte sonst einseitig den Vertragszweck aushöhlen, der gerade auch in der Erzielung der beworbenen und vereinbarten Bonuszinsen liegt.

Rückenwind für diese juristische Argumentation liefern zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. September 2015 (Az. 9 U 31/15 und Az. 9 U 48/15, nrk.), die der Sparkasse Ulm untersagen, Kunden aus ähnlichen Ratensparplänen vorzeitig zu kündigen. Nach Ansicht der Richter des OLG Stuttgart sei die Sparkasse nicht berechtigt, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen, und sie könne auch keine Anpassung des Vertrages verlangen, weil sie das Risiko einer (für die Sparkasse) negativen Zinsentwicklung gekannt und bei Vertragsschluss übernommen habe.

Die Verbraucherschützer raten, betroffene Sparer sollten der Kündigung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld widersprechen und die Fortführung des S-Prämiensparen-flexibel-Vertrages entsprechend der vereinbarten Bedingungen fordern. vzsa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.