Kein Job für Syrer in Evangelischer Kita in Niedersachsen
»Ausländischer Mann« macht Eltern Sorgen, Kitaleitung sagt per Aushang: »Nachvollziehbar« - Kirchenleitung distanziert von Aushang
»Wir sind eine kirchliche Einrichtung für Kinder aller Konfessionen.« Klingt gut. Er klingt nach Offenheit in viele Richtungen, dieser Satz, mit dem sich der evangelische Kindergarten im Elbestädtchen Bleckede auf seiner Internetpräsenz vorstellt. Zweifel an Offenheit und Toleranz mag jedoch ein Aushang geweckt haben, mit dem die Leiterin der Tagesstätte über die Grenzen des im Kreis Lüneburg gelegenen Ortes Empörung ausgelöst hat. An der Tür des Kindergartens war auf einem Blatt Papier zu lesen: »Aufgrund der nachvollziehbaren Sorge einiger Eltern, einen männlichen Syrer bei uns zu beschäftigen, wird (geschwärzt) nicht bei uns arbeiten.«
Ein Satz nur, aber er erschreckt. Zumal die zumindest implizit fremdenfeindlich anmutende Äußerung aus kirchlicher Feder stammt. Ein Satz, der die biblische Mahnung auf der Seite des evangelischen Kirchenkreises Bleckede zum Thema »Flüchtlinge« zu konterkarieren scheint: »Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst« ist dort zu lesen. Ob der als Mitarbeiter abgewiesene Syrer der Kita-Leitung nicht »wie ein Einheimischer« galt?
Der Aushang hat Wellen geschlagen, ist am Freitag in sozialen Netzwerken verbreitet worden, hat offenbar solch ein Entsetzen ausgelöst, dass sich gleich mehrere leitende Stellen zu einer wortreichen Stellungnahme zusammenfanden: Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Diakonie in Niedersachsen, der Kirchenkreis und der Kita-Verband in Lüneburg »distanzieren sich in aller Deutlichkeit von dem Aushang«.
»Die sehr unglückliche Formulierung könnte unterstellen, es bestehe bei männlichen Zufluchtsuchenden generell Anlass zur Sorge vor Übergrifflichkeiten«, heißt es in der Erklärung. Dieses sei in keiner Weise die Haltung der Kirche. Die Kitaleitung habe mit dem Aushang eigenmächtig, unüberlegt und ohne Absprache gehandelt. »Sie hat die Folgen ihres Handels nicht überblickt.«
Die Leitung des Kindergartens, so das Statement, habe einen Syrer als Hilfskraft anstellen wollen, nicht im pädagogischen Bereich. Das aber habe im konkreten Fall nicht realisiert werden können, weil der Mann nicht das vorgeschriebene erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorweisen konnte. Ein solches wiederum werde Flüchtlingen nicht ausgestellt. Das sei der alleinige Grund für die Nichtanstellung gewesen.
Aber: Unabhängig davon sei unter einigen Eltern die »grundsätzliche Sorge« entstanden, »einen ausländischen Mann auf den Gelände der Kita arbeiten zu lassen«. Offensichtlich habe deren Leitung »das Gefühl, auf eine aufkommende Stimmung der Eltern entschärfend reagieren zu müssen«.
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