Deutsche Rentenversicherung Bund: 18 Prozent der Neu-Rentner wegen Gesundheitsproblemen im Ruhestand / LINKE will Zugang zu Erwerbsminderungsrente erleichtern / Höhe der Bezüge reicht meist zu gering
Erhalten Arbeitnehmer wegen einer Krankheit eine befristete Erwerbsminderungsrente, dürfen die noch vom Arbeitgeber nachträglich gewährten Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht auf die Rente mindernd angerechnet werden.