Ein wirklich unberechenbares Risiko?
Erwerbsunfähigkeit
Die meisten Menschen denken nicht gern darüber nach, was passiert, wenn sie ein solcher Schicksalsschlag durch Unfall oder Krankheit trifft. Wie hoch die Risiken sind, machen sich viele nicht bewusst. Allein in Deutschland sind jedes Jahr rund 200 000 Erwerbstätige gezwungen, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie die Lebenshaltungskosten künftig aufgebracht werden sollen.
Die geringen Leistungen des Staates reichen häufig nicht, um das Gehalt zu ersetzen. Ohne den passenden Versicherungsschutz droht dann im schlimmsten Fall der Absturz in die Armut. »Aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich ein Muss«, erklärt die ERGO-Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter.
Geteiltes Leid ist halbes Leid - das Versicherungsprinzip
Allerdings ist nicht jedem der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. So erhalten Angehörige überdurchschnittlich »riskanter« Berufsgruppen wegen der erhöhten Gefahren ihrer Tätigkeiten in der Regel keine Verträge. Dazu zählen unter anderem Dachdecker, Sprengmeister, Artisten, aber auch Künstler.
»Schwierig wird es ebenso für Menschen, bei denen eine Berufsunfähigkeit wegen ihres Alters oder bestimmter Vorerkrankungen als sehr wahrscheinlich gelten muss«, erläutert die Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter.
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Grundlage ihrer Existenz. Wer nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen, steht schnell mitsamt der ganzen Familie vor dem finanziellen Ruin. Daher zählt die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Doch was tun, wenn der ausgeübte Beruf zu »gefährlich« für eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ist? »Wäre das nicht so, könnte sich wohl niemand mehr die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten. Denn schließlich finanziert die Solidaritätsgemeinschaft aller Versicherten die gesamten Kosten der tatsächlich eintretenden Versicherungsfälle. Entsteht hier ein zu großes Ungleichgewicht, hätten alle das Nachsehen«, so die Expertin.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen als Alternative
Doch auch diese »riskanten« Gruppen können - und sollten - sich gerade wegen des erhöhten Risikos schützen. Eine sinnvolle Lösung für den Fall der Fälle ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung als Ergänzung wählen können.
»Wer durch die Risikoeinstufung seiner ausgeübten Tätigkeit keine Chance auf eine Berufsunfähigkeitspolice hat, sollte sich unbedingt über einen Schutz vor Erwerbsunfähigkeit informieren. Denn bei diesen Verträgen werden weit weniger strenge Maßstäbe angelegt«, betont Tatjana Höchstödter.
Ein weiterer Vorteil sind die deutlich niedrigeren Beitragskosten. Damit bietet sich diese Art der Absicherung auch für diejenigen an, die sich keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können. Sogar Studenten und Auszubildende sowie Hausfrauen und Hausmänner können sich damit absichern.
Absicherung für den schlimmsten Fall
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jedoch immer die erste Wahl zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft bleiben. Schließlich springt sie in der Regel bereits ein, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann, und zwar in seinem zuletzt ausgeübten Beruf.
Kommt der Abschluss eines solchen Vertrags allerdings aus den verschiedensten Gründen nicht in Frage, stellt die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Möglichkeit dar, das eigene Risiko zu mildern: Sie zahlt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit für mehr als drei Stunden täglich nachzugehen. Damit lässt sich immerhin sicherstellen, dass man im schlimmsten Fall versorgt ist.
Der Unterschied
Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst sind als die der Erwerbsunfähigkeit.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das der Höhe der Rentenleistung nach nur in Form der vollen/teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI. Zeitgleich trat das »Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit« in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt.
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