- Politik
- Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen
Was gut für die Polizei und schlecht für Demokratie und Fußball ist
Die nordrhein-westfälische Regierung will die Versammlungsfreiheit einschränken. Warum Maleranzüge und Trikots bald verboten sein könnten
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte ein neues Versammlungsgesetz einführen. Seit 2006 können die Bundesländer diese selber gestalten. Zahlreiche Landesregierungen haben davon in den letzten Jahren Gebrauch gemacht. Der im Januar bekannt gewordene nordrhein-westfälische Gesetzentwurf aus dem Haus des CDU-Innenministers Herbert Reul enthält zahlreiche Verschärfungen.
Störungen von Versammlungen wie auch Blockadetrainings sollen in Zukunft komplett verboten werden. Ein «Militanzverbot» untersagt ein einheitliches Auftreten, wie es vom Anti-Kohle-Bündnis «Ende Gelände» mit weißen Maleranzügen gezeigt wird, oder wie es bei Fußballfans üblich ist, die in ihren Vereinsfarben zum Stadion laufen. Die Begründung: Die einheitliche Kleidung könnte einschüchternd wirken. Andere Verschärfungen sehen größere Kooperationspflichten für Demonstrations- und Kundgebungsanmelder*innen vor, zum Beispiel die Offenlegung von persönlichen Daten von Ordner*innen. Außerdem geplant ist eine Verschärfung der Kameraüberwachung von Versammlungen.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Auf dem Weg vom Entwurf zum Gesetz stand am Donnerstag eine Expert*innen-Anhörung im Düsseldorfer Landtag an. Mehrere von den Regierungsfraktionen nominierte Fachleute stellten ausführlich die Vorzüge des neuen Gesetzes vor. Professor Dr. Norbert Ullrich von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW etwa verteidigte das Verbot von Blockadetrainings. Für «zulässige», also nur symbolische Blockaden «braucht es keine Trainings», so Ullrich.
Das Bündnis «Versammlungsgesetz NRW stoppen» kritisierte schon im Vorfeld die Benennung der Experten: «Es verwundert uns nicht, dass der vorgelegte Regierungsentwurf bei den geladenen Sachverständigen kaum auf Bedenken stößt, wenn die Mehrheit der zehn geladenen Sachverständigen in unmittelbarer Nähe zur Polizei steht», so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya.
Ganz besonders stößt dem Bündnis die Benennung von Michael Elicker auf. Elicker vertritt die Brandenburger AfD in einem Verfahren gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Außerdem arbeitet er nach Angaben des Bündnisses für die sächsische AfD-Fraktion. In der Anhörung erzählte er unter anderem von Antifaschist*innen, die durch Lautstärke Pegida-Demos in Dresden gestört hätten und sprach sich damit für ein rigides Störverbot aus.
Viel zu erzählen hatte auch Thomas Dammers. Der Polizist im Ruhestand hatte mehrere Einsätze bei «Ende Gelände» Aktionstagen geleitet. «In der Praxis gestaltet sich die Kooperation schwierig», erklärte Dammers. Versammlungsanmelder*innen bei den Anti-Kohle-Protesten müssten immer Rücksprache mit einem «im Hintergrund agierenden und nicht vollständig bekannten »Entscheidungsgremium« halten. Eine erhöhte Kooperationspflicht für Versammlungsanmelder*innen sei auch deshalb geboten, argumentierte Dammers.
Einhellige Zustimmung von den Expert*innen gab es allerdings nicht. Der Berliner Rechtswissenschaftler Clemens Arzt kritisierte »teilweise geschichtlich abwegige Vergleiche« bei der Begründung des Gesetzes, in der von Weimarer Verhältnissen gesprochen wird, die es zu verhindern gelte. Das Ziel Herbert Reuls sei die »Rückabwicklung« des versammlungsfreundlichen Brockdorf-Beschlusses von 1985. Arzt führte aus, dass es Grenzen der Versammlungsfreiheit gebe. Diese seien bei Straftaten erreicht. Die im Gesetzentwurf immer wieder betonte »öffentliche Ordnung«, die aufrechterhalten werden müsse, sei jedoch nicht hinreichend konkret. Es gebe immer wieder »Bestimmtheitsprobleme« im Text.
Dieser Einschätzung schloss sich die Verdi-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt an. Viele Regelungen seien unklar. Ob etwa eine Aktion der Verdi-Jugend in Maleranzügen unter das Uniformierungs- und Militanzverbot falle oder nicht, sei offen, kritisierte sie. Auch bei anderen Regelungen sieht Verdi Schwierigkeiten: »Wir haben die Sorge, ob wir noch genug Ordner finden, wenn Namen und Adressen abgefragt werden«, äußerte Schmidt ihre Bedenken. Das sei bei Großdemos schon alleine praktisch schwer zu organisieren. Außerdem könnte es für Ängste sorgen, dass Menschen auf rechten Feindeslisten landeten, wenn die Daten in die falschen Hände geraten.
Bis das neue Versammlungsgesetz in NRW in Kraft tritt, werden noch mehrere Monate vergehen. In Ausschüssen wird nun über die Expert*innen-Anhörung debattiert. Linke Gruppen und Fußballfans wollen den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten. Sie fürchten die Aushöhlung demokratischer Grundrechte und erhebliche Einschränkungen der Fußballfankultur in Nordrhein-Westfalen.
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