Angriff der Sozialdemokraten

Die geplante Reform des Arbeitsrechts setzt Frankreichs große Gewerkschaften unter Druck

  • Bernhard Schmid, Paris
  • Lesedauer: 4 Min.
Sonntagsarbeit, Stärkung der betrieblichen Ebene, harte Strafurteile gegen Gewerkschafter: Die französische Regierung will die Macht der großen Gewerkschaften einschränken.

»Es gibt zu viele Gewerkschaften in Frankreich!« Dieser Ausspruch, getätigt in einer Fernsehsendung Ende Januar, war nicht der Stoßseufzer eines eingefleischten Wirtschaftsliberalen aus den Reihen der Rechtsopposition. Es handelte sich um eine wohl kalkulierte Aussage aus dem Munde des gestandenen Sozialdemokraten Jean-Marie Le Guen, Premierminister Manuel Valls beigeordneter Staatssekretär für Parlamentsbeziehungen.

Sein Ausspruch war eine direkte Reaktion auf Vorgänge, die sich in den Tagen zuvor bei der Kulturkaufhauskette FNAC ereigneten. Drei Minderheitsgewerkschaften, darunter die CFDT und zwei kleinere Organisationen, hatten ein Abkommen zur Einführung von Sonntagsarbeit unterzeichnet. Doch drei andere Gewerkschaften, nämlich die CGT, FO und Solidaires, hatten dagegen ihr Vetorecht ausgeübt. Ein solches »droit d’opposition« gegen frisch unterzeichnete Kollektivvereinbarungen wird vom französischen Arbeitsrecht immer dann Gewerkschaften zuerkannt, wenn diese als Nichtunterzeichner mindestens 50 Prozent der Stimmen bei den letzten Wahlen im Unternehmen repräsentieren. Da das Veto innerhalb der dafür vorgesehenen achttägigen Frist eingelegt worden war, ist die Vereinbarung zur Sonntagsarbeit somit Makulatur und kann nicht in Kraft treten.

Die Möglichkeit, dass Gewerkschaften im Betrieb unter Umständen ein von Minderheitsverbänden unterschriebenes Abkommen zu Fall bringen können, würde die rechtssozialdemokratische Regierung nun gerne aushebeln. Den Rahmen dafür liefert eine geplante Reform des Arbeitsrechts, deren Textentwurf am 9. März dem Kabinett vorgelegt werden soll. Die Minderheitsgewerkschaften könnten demnach ein Referendum - eine Abstimmung des Personals im Unternehmen - anstrengen, dessen Ergebnis das Veto der Mehrheitsgewerkschaften zu Fall bringen kann. Alle Gewerkschaften bis auf die CFDT opponieren gegen dieses Vorhaben. Da das Instrument nur auf Ebene der einzelnen Unternehmen und nicht »in der Fläche« - der Branche - greifen soll, würde es dort ansetzen, wo die Gewerkschaften in der Regel schwächer sind und wo das erpresserisch eingesetzte Arbeitsplätzeargument am ehesten zieht. So lautet etwa die Kritik der CGT, des stärksten Dachverbands.

Der Entwurf sieht auch vor, Themen wie Arbeitszeit und Überstunden künftig stärker einzelbetrieblichen Abkommen zu überlassen. Zwar will Premierminister Manuel Valls erklärtermaßen, dass auch künftig noch Überstundenzuschläge existieren. Er sagt nur nicht, in welcher Höhe. Die geltende Regelung, mindestens 10 bzw. mindestens 25 Prozent je nach Unternehmensgröße, würde damit fallen.

Aber auch in der Fläche stehen die Gewerkschaften heute schwächer da als bis 2010, dem Jahr der letzten Sektoren und Regionen übergreifenden sozialen Bewegung. Diese wandte sich damals gegen die inzwischen vorvorletzte regressive Rentenreform, doch endete mit einer Niederlage. Die letzte zentrale Auseinandersetzung zwischen einer Sozialprotestbewegung und einer Regierung, aus welcher die Gewerkschaften siegreich hervor gingen, ist inzwischen zehn Jahre her. Es war die von Februar bis März 2006, die sich gegen Angriffe auf den Kündigungsschutz der unter 30-Jährigen richtete.

Umso eher kommt es zu sich schnell radikalisierenden Einzelkonflikten auf Unternehmensebene, die auch den Gewerkschaften mitunter aus dem Ruder laufen. So kam es zu Beginn der letzten massiven Wirtschaftskrise im ersten Halbjahr 2009 zu einer Welle von »Bossnapping«-Aktionen, bei denen Führungskräfte für einige Stunden oder ein bis anderthalb Tage festgesetzt wurden, um die Eröffnung von Verhandlungen oder Rücknahme von Massenentlassungen zu erzwingen.

In der Folgezeit liefen einzelne Konflikte mit solchen Aktionsformen weiter, ohne eine derart geballte Aufmerksamkeit wie 2009 zu erregen. Nun hat jedoch die Justiz dem einen Riegel vorzuschieben versucht. Am 12. Januar verurteilte ein Gericht im nordfranzösischen Amiens acht frühere Lohnabhängige des Reifenfabrikanten Goodyear, die zwei Manager für dreißig Stunden - ohne Gewalt - festgesetzt hatten, zu je zwei Jahren Haft. Davon je neun Monate ohne Bewährung. Das Urteil frappiert durch sein extremes Strafmaß. Bei Goodyear hatte es vor nunmehr zwei Jahren 1143 Entlassene gegeben. Zwölf Betroffene begingen in der Zwischenzeit Selbstmord, in mindestens drei Fällen ist ein direkter Zusammenhang zur Kündigung erwiesen.

Gegen das überdurchschnittlich harte Urteil wurde Berufung eingelegt, es regt sich aber auch massiver Protest. Eine Petition der CGT erhielt in kurzer Zeit zahlreiche Unterschriften, inzwischen sind es über 150 000. Am Donnerstag vergangener Woche fanden zudem Protestaktionen in 80 französischen Städten dagegen statt. Allein in der Hauptstadt Paris versammelten sich über die Mittagszeit rund 10 000 Menschen auf dem Place de la Nation, infolge eines Streikaufrufs fielen zudem Teile des Nahverkehrs aus. Zwischen dem 16. und dem 25. Februar finden nun in Paris, Marseille, Lyon und Lille Gründungstreffen für übergewerkschaftliche Solidaritätskomitees statt.

Dass aber Gewerkschafter überhaupt zu einem solchen Strafmaß verurteilt werden konnten, dafür ist auch die »sozialistische« Regierung verantwortlich. Zum Einen sind StaatsanwältInnen, anders als RichterInnen, direkt an Weisungen aus dem Justizministerium gebunden. Es war in diesem Falle aber die Staatsanwaltschaft, die die Strafsache weiter verfolgte, als die beiden betroffenen Manager ihre eigenen Anzeigen zurückgezogen hatten; das Verfahren hätte danach auch eingestellt werden können.

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