Verzicht auf Arbeitsschutz als Vorteil
Sachsen-Anhalts Kontrolleure ziehen Bilanz
Acht Männer sind im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt an ihrem Arbeitsplatz gestorben. Das seien genauso viele wie 2014 und vier weniger als 2013, sagte Günter Laux, Fachbereichsleiter für Arbeitsschutz beim Landesamt für Verbraucherschutz in Dessau-Roßlau der dpa. »Die meisten tödlichen Arbeitsunfälle passieren in der gewerblichen Wirtschaft und durch individuelles oder technisches Versagen«, sagte Laux. Nicht in der Statistik erfasst sind tödliche Unfälle auf dem Weg zur Arbeit - und Unfälle in Bundesbehörden.
So seien 2015 beispielsweise Arbeiter bei einer Verpuffung in einer Werkstatt oder beim Baumfällen gestorben. Im Forst gebe es fast jedes Jahr tödliche Unfälle, sagte Laux. Die genauen Gründe seien schwer festzumachen. »Da werden meist Regeln nicht eingehalten und es fehlen akkurate Vorbereitungen und Kontrollen«, sagte der Experte. »Aber es gibt auch so etwas wie höhere Gewalt: Ein Baum ist ein Naturprodukt und auch wenn die Arbeiter noch so gut rechnen und sichern - am Ende dreht er sich und es passiert.«
Der Arbeitsschutz in Unternehmen ist durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt. »Der Arbeitgeber muss durchsetzen, dass nichts geschieht« , sagte Laux. Das fange bei der Ausrüstung wie Helm, Brille und Schuhe an und gehe bis hin zu Spezialschulungen. Kleineren Betrieben müsse da in der Regel stärker auf den Zahn gefühlt werden als größeren. »Es kommt auch vor, dass einige die Arbeitsschutzregeln eigenmächtig außer Kraft setzen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen«, so Laux.
Er und sein 120-köpfiges Team sind in ganz Sachsen-Anhalt im Einsatz. Angemeldet und unangemeldet gehen sie nach Absprache mit der Berufsgenossenschaft in Betriebe, um die Gefährdung zu beurteilen oder Beschwerden abzuklären. »Da geht es nicht um den Feuerlöscher oder freie Fluchtwege, wir bohren viel tiefer.«
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird in diesem Jahr 20 Jahre alt. Es wurde inzwischen mehrfach ergänzt und erweitert. Wichtiger Teil ist die Gefährdungsbeurteilung: Experten machen Gefahren ausfindig, bewerten und entschärfen sie - etwa in der Fertigung oder Montage. Das Gesetz regelt auch den Urlaubsanspruch sowie beispielsweise den Mutter- und Kündigungsschutz. Mit dem Arbeitschutzgesetz wurde 1996 europäisches Recht in nationales umgesetzt. Es gilt nicht für Hausangestellte in Privathaushalten, Beschäftigte auf Seeschiffen und Betriebe, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen. dpa/nd
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