Sonnenstrom für Eigenbedarf

KfW-Förderung: Solarstromspeicher

  • Thomas Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.
Aufgrund der niedrigen Einspeisevergütung nutzen Privathaushalte mit Solarstromanlagen den solaren Strom zunehmend selbst. Dazu wird ein Solarstromspeicher benötigt. Wie hat sich die Solarstromnutzung von Privathaushalten geändert, wie funktionieren Solarstromspeicher und was ist bei deren Anschaffung und Absicherung zu beachten?

Zwar ist der Strompreis nach dem Rekordhoch von 2014 im Jahr 2015 das erste Mal seit 1999 wieder gesunken, allerdings nur um 1,1 Prozent auf 28,81 Cent pro Kilowattstunde. Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist daher weiter eine sinnvolle Alternative zum reinen Strombezug über den Energieversorger.

Maßgebliche Veränderungen

Doch die Nutzung des Solarstroms hat sich verändert. Bis zum Jahr 2010 sahen Privathaushalte eine Photovoltaikanlage noch primär als Investition, da sie den Ökostrom dank hoher Einspeisevergütung von mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde lukrativ an den Netzbetreiber verkaufen konnten.

Im Rahmen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) jedoch hat die Regierung die Einspeisevergütung schrittweise reduziert. Seit Oktober 2015 liegt sie nur noch bei knapp über 12 Cent. Aufgrund dessen ist nun ein neuer Trend erkennbar: weg vom Verkauf und hin zur Eigennutzung des Solarstroms.

Besitzer von Photovoltaikanlagen stehen allerdings vor einer Herausforderung: Die Stromproduktion der Anlage und der Energieverbrauch eines Privathaushaltes passen nicht zusammen. Während die Anlage zur Mittagszeit ihren Höhepunkt in der Produktion erreicht, braucht ein privater Haushalt vor allem morgens und abends Strom. Rund zwei Drittel des erzeugten Ökostroms kann ein Anlagenbesitzer so nicht selbst nutzen.

Mit einem Solarstromspeicher (Batterie bzw. Akku) lässt sich der Anteil des Stroms für den Eigenbedarf jedoch auf zwei Drittel steigern. Wie geht das? Produziert die Photovoltaikanlage Strom, wird damit zunächst der aktuelle Bedarf gedeckt. Was diesen übersteigt, wird in der Batterie gespeichert. Erst wenn diese aufgeladen ist, speist die Anlage den Überschuss in das Netz ein. So muss ein Photovoltaikbesitzer weniger Strom zukaufen und spart erhebliche Energiekosten.

Konkret: Mit der Speicherung von Solarstrom durch Batterien ist ein Eigenverbrauch von über 70 bis zu 80 Prozent möglich. Bei Solarstromspeichern gibt es zwei Technologien: Akkus auf Blei-Säure-Basis und solche mit Lithium-Ionen-Technologie. Blei-Säure-Akkus sind in der Anschaffung zwar günstiger, können jedoch weniger häufig ge- und entladen werden (ca. 3000 Mal). Deutlich teurer sind Lithium-Ionen-Akkus. Dafür können sie aber bis zu 7000 Mal ge- und entladen werden.

Neu seit 1. Januar 2016

Auch wenn die Anschaffungskosten für Solarstromspeicher in Form von Batterien im Jahr 2014 um 20 Prozent gesunken sind, liegen sie immer noch bei 5800 bis 20 000 Euro. Ein staatliches Förderprogramm der KfW-Bank für Solarstromspeicher lief am 31. Dezember 2015 aus. Seit 1. Januar 2016 haben Besitzer von Solarstromanlagen die Möglichkeit, Kredite für Solarstromspeicher im Rahmen der KfW-Programme »Erneuerbare Energien« und »Energieeffizientes Bauen« zu beantragen. Darüber hinaus gibt es Prognosen, dass die Anschaffungskosten von Solarstromspeichern weiterhin sinken werden.

Universale Absicherung

Angesichts der noch hohen Anfangsinvestition für eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher, sollten sich Besitzer gut absichern. Sie haben die Wahl zwischen einer Mitversicherung über eine bereits vorhandene Gebäudeversicherung - dann besteht allerdings nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz - und einer separaten Allgefahrendeckung. Die greift nicht nur bei der unvorhergesehenen Beschädigung und Zerstörung der Anlage, sondern sichert auch die damit verbundenen Risiken ab, wenn die Produktion der Anlage schadensbedingt unterbrochen ist.

Dabei sind neben Schäden durch Diebstahl und Vandalismus auch Beschädigungen und Zerstörungen in Folge von Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern abgedeckt. Ebenfalls enthalten ist die Absicherung von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Tierverbiss und Naturgefahren.

Übrigens: Die Versicherung leistet im Rahmen einer Ertragsgarantie auch Entschädigung, wenn die Anlage den prognostizierten Jahresenergieertrag unterschreitet - etwa aufgrund geringerer Globalstrahlung oder mangelhafter Komponenten.

Unser Autor ist Experte für technische Versicherungen bei ERGO.

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