Viele Rentner zahlen mehr für Krankenkasse
Was ist ab März 2016 alles neu?
Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen: Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag für 2016 erhöht. Er ist auf durchschnittlich 1,1 Prozent gestiegen. Damit liegt er 0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr 2015. Seit 1. März 2016 müssen auch viele Rentner höhere Beiträge für ihre Krankenkasse bezahlen. Denn die jüngsten Erhöhungen des Zusatzbeitrags gelten für Rentner erst mit zweimonatiger Verzögerung, also zum 1. März. Fällig wird der komplette Zusatzbeitrag sowie die Hälfte des festen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, die andere Hälfte zahlt die Rentenkasse.
Grünes Kennzeichen: Ab 1. März 2016 brauchen Fahrer eines Mofas oder Mopeds das neue grüne Kennzeichen. Das gilt auch für Fahrer anderer Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Das alte blaue Kennzeichen ist nicht mehr gültig. Wer weiter damit fährt, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Solarstromspeicher: Die KfW-Bank fördert Solarstromspeicher ab 1. März mit einem neuen Programm, bestehend aus einem Darlehen (maximal 2000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagenleistung) und einem Tilgungszuschuss (bis Ende Juni 2016 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500 Euro je kWp Anlagenleistung). Batteriespeicher werden bei Solaranlagen gefördert, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurden.
Widerrufsrecht: Eigentlich sind nur 14 Tage Zeit, um Immobilienkredite zu widerrufen. Allerdings sind die Widerrufsbelehrungen in zahlreichen Verträgen fehlerhaft, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden. Sie können deshalb laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ewig widerrufen werden. Aber die Frist dafür läuft bald ab: Verbraucher mit Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 haben nach dem geplanten Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 21. März 2016 noch drei Monate Zeit, von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen - also bis zum 21. Juni. Für neu geschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Beratungspflicht: Am 21. März 2016 wird eine EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite umgesetzt. Kreditgeber müssen Kunden vor dem Abschluss auf ihre Kreditwürdigkeit prüfen und sie umfassend über das Angebot informieren. Kann ein Kreditinstitut keine ausreichende Bonitätsprüfung eines Kunden nachweisen, soll dieser den Kreditvertrag jederzeit kündigen dürfen. Dann entfällt die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung.
De-Mail: Jede Bundesbehörde ist ab 24. März verpflichtet, einen Zugang durch eine De-Mail-Adresse bereitzustellen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behörde einen Zugang zu De-Mail-Diensten für Bundesbehörden über das zentral angebotene IT-Verfahren der Bundesverwaltung hat. Damit soll die elektronische Verwaltungsarbeit in den deutschen Behörden gefördert werden.
Antikorruptionsgesetz: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen strafbar werden. Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen nach dem neuen Antikorruptionsgesetz, das der Bundestag im März beschließen will, bis zu drei Jahre Haft, wenn sie sich bestechen lassen oder andere bestechen. Besonders schwere Fälle werden sogar mit fünf Jahren Haft geahndet. Agenturen/nd
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