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Alle gehen ins Netz

Niedersachsen fördert offenen WLAN-Zugang - doch noch bestehen Fragen zur Haftung

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.
Der niedersächsische Landtag hat ein Förderpaket für den Ausbau des offenen WLAN-Netzes beschlossen. Noch immer gibt es beim »Freifunk« allerdings ein Problem: die Störerhaftung.

An der Bushaltestelle mal eben den Laptop aufklappen, die Wartezeit zum Blick auf aktuelle Nachrichten nutzen: Nicht überall in Niedersachsen ist das möglich, denn lückenlos ist das WLAN-Netz zum Einwählen ins Internet noch nicht. Aber es wird dichter. Zu verdanken ist das nicht zuletzt jenen Bürgerinitiativen, die vielerorts den eigenen Web-Zugang der Öffentlichkeit zugänglich machen - über handelsübliche Router.

In ihrem Funkbereich kann sich jede und jeder mit Smartphone oder Notebook ins Netz einwählen, ohne Zugangscode, ohne zeitliche Begrenzung. Und dieser Service von Bürger zu Bürger, Freifunk genannt, ist für die Nutzer kostenlos. Eine begrüßenswerte Sache, meint die Mehrheit in Niedersachsens Landtag. Dieser hat jetzt mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und Grünen sowie mit Unterstützung der FDP ein »Paket für mehr Freifunk« verabschiedet.

»Ein richtig gutes Paket«, meint Maximilian Schmidt, Sprecher der SPD für Netzpolitik, als er im Plenum ankündigte: Das Land werde den Ausbau von freiem WLAN im laufenden Jahr mit 100 000 Euro fördern. Mit diesem Geld könnten zahlreiche Router gekauft werden, lasse sich der Freifunk spürbar voranbringen. Die Zuwendung aus dem Landesetat unterstützt das Engagement der vielen Ehrenamtlichen, die mittlerweile schon rund 3000 Zugangspunkte im Land geschaffen haben. Über 400 sind es beispielsweise in Hannover, fast 480 in Braunschweig.

Um ein möglichst flächendeckendes freies WLAN-Angebot via Freifunk zu verwirklichen, gerade auch in ländlichen Regionen, müsse der Breitbandausbau vorangetrieben werden, unterstrich Maximilian Schmidt und versprach: »In dieser Sache machen wir mit voller Kraft weiter«. Zum Förderpaket zähle auch die Installation von frei anwählbaren Routern in Gebäuden, die dem Land gehören. Denkbar sei darüber hinaus, so ergänzte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD), dass »kommunale Gebietskörperschaften« mitmachen. Das hieße: Städte und Gemeinden könnten freies WLAN beispielsweise rund um ihre Rathäuser anbieten.

Das offene WLAN-Angebot sei für viele Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Mittel zur Kommunikation, unterstrich Belit Nejat Onay von den Grünen. Durch das Förderpaket bekomme der Freifunk »ein Qualitätssiegel« durch den Landtag, freute sich der netzpolitische Sprecher seiner Fraktion.

Getrübt wird die Freude über immer mehr offene WLAN-Punkte in Niedersachsen, und nicht nur dort, durch das Problem der Störerhaftung. Das heißt: Der Eigentümer eines Freifunk-Routers haftet für Rechtsverstöße, die ein - zumeist ja unbekannter - Nutzer der Verbindung während seines Aufenthalts im Internet begeht, etwa durch unerlaubte Downloads.

Diese Störerhaftung gehöre abgeschafft, hieß es im Landtag. Der Bund müsse endlich Rechtssicherheit in dieser Sache schaffen. Sie werde weiter die Gerichte beschäftigen, befürchtet Horst Kortland, Abgeordneter der FDP, die das Förderpaket mit trägt. Nicht so die ebenfalls oppositionelle CDU. Ihr gefällt das rot-grüne Konzept nicht in allen Punkten.

In Mecklenburg-Vorpommern war ein ähnliches Förderprogramm für den Freifunk, beantragt von den LINKEN, Ende 2015 am Nein der Regierungskoalition von SPD und Union gescheitert. Zu den Bedenkenträgern in Schwerin zählt Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU). Er hatte davor gewarnt, dass sich Freifunker mit ihren Routern in Landesgebäuden bewegen; das könnte deren Sicherheit beeinträchtigen.

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