Senat soll Stromnetzvergabe-Kriterien offen legen

Energietisch kritisiert Geheimhaltung / Bis Montag können die verbliebenen Bieter Angebot abgegeben

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.
Bis zum kommenden Montag können die drei verbliebenen Bieter um das Berliner Stromnetz ihr Angebot einreichen - dass die Vergabekriterien nicht mehr öffentlich sind, sorgt für Unmut.

Ein Dutzend Aktivisten des Berliner Energietisches sind gekommen. Vor der Verwaltung von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) entfalten sie am Mittwoch ein Transparent, mit dem eine »demokratische Debatte statt Blackbox« gefordert wird. »Wir fordern den Senat auf, die Vergabekriterien vollständig zu veröffentlichen«, sagt der Sprecher des Energietisches, Stefan Taschner. Noch bis zum kommenden Montag haben die drei verbliebenen Bieter - Vattenfall, die landeseigene »Berlin Energie« sowie die Genossenschaft »BürgerEnergie Berlin« - im Konzessionsverfahren um das Stromnetz die Möglichkeit, ein Angebot vorzulegen. Ende Januar hatte der Senat mit der Verschickung des zweiten Verfahrensbriefes das lange auf Eis gelegene Verfahren wieder in Gang gesetzt. Doch anders als früher und in anderen Konzessionsverfahren üblich, wurden die Vergabekriterien diesmal nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Damit verstoße der Finanzsenator gegen Transparenzgebot, meint der Energietisch, der im November 2013 den knapp gescheiterten Volksentscheid zur Energie initiiert hatte. Das Bündnis hegt nun den Verdacht, dass es im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Land Berlin und dem Gasnetz-Teilhaber Vattenfall auch zu Vorabsprachen zum Stromnetz gekommen sein könnte. »Das stinkt«, sagt Stefan Taschner. Es stelle sich die Frage, ob die Kriterien extra auf den Wunschpartner Vattenfall zugeschnitten wurden?

Bei der Genossenschaft BürgerEnergie Berlin, die als Bieter Einblick in den Kriterienkatalog nehmen konnte, ist der Unmut ebenfalls groß. »Der neue Verfahrensbrief ist der deutliche Beweis, dass das Verfahren auf Vattenfall zugeschnitten wird«, sagt der Vorstand der Genossenschaft, Luise Neumann-Cosel, dem »nd«. Zum Kriterienkatalog selbst darf sich der Genossenschaftsvorstand wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Tatsächlich heißt es auf Seite 8 im zweiten Verfahrensbrief: »Grundkonzept einer möglichen Kooperation (IÖPP) ist ein gemeinsames Kooperationsunternehmen («Kooperationsgesellschaft») zwischen dem Land Berlin und dem Bewerber («Kooperationspartner»), an dem sich das Land Berlin im Sinnen einer Partnerschaft auf Augenhöhe zunächst mit einem Anteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile beteiligt.« Einen schrittweisen Einstieg in den Energiesektor, bei dem auf Augenhöhe mit industriellen Partnern kooperiert werden soll, hatte der Senat im November 2015 angekündigt. Auch die damals angestrebte Option, dass das Land bis 2023 seine Anteile erhöhen kann, findet sich wieder.

Für die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin, die inzwischen mehr als elf Millionen Euro gesammelt hat, ist der Zuschnitt ein Ärgernis. Man habe ernsthaft diskutiert, ob es unter diesen Bedingungen sinnvoll sei, ein Angebot abzugeben, sagt Neumann-Cosel. Am Ende wurde jedoch beschlossen, weiter mitzubieten. »Wir wollen zeigen, dass es eine Alternative zu Vattenfall gibt.«

Die Senatsverwaltung für Finanzen begründet die Nichtveröffentlichung derweil mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem das Gericht klargestellt habe, »dass sich das Transparenzgebot zur Bekanntmachung der Entscheidungskriterien auf die am Verfahren beteiligten Bewerber« beschränke. Durch eine Veröffentlichung darüber hinaus könne die Rechtssicherheit des Verfahrens gefährdet werden, erklärt eine Sprecherin Kollatz-Ahnens.

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