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Bürokratie zum Bürokratieabbau
Brandenburgs Wirtschaftsministerium richtete Stabsstelle, Projektgruppe und E-Mail-Adresse ein und setzte noch keine Entlastung um
»Durch konsequenten Bürokratieabbau wollen wir Unternehmen, Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten.« Das vereinbarten SPD und BSW in Brandenburg in ihrem Koalitionsvertrag. »Formulare und Bescheide müssen allgemein und verständlich formuliert sein. Daten von Betrieben sollen nicht doppelt erhoben werden«, heißt es da.
Doch in einem extra eingerichteten Sonderausschuss des Landtags verspricht sich Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) am Freitag auf bezeichnende Weise: Zum »Bürokratieaufbau beziehungsweise -abbau, Entschuldigung«, seien in seinem Ressort »Strukturen geschaffen« worden. Eine Stabsstelle und eine Projektgruppe seien eingerichtet und eine E-Mail-Adresse, an die Vorschläge zur Entbürokratisierung gesendet werden können.
Eine konkrete Entlastung ist aber noch nicht dabei herausgekommen, sie ist noch nicht einmal in Sicht. Zwar soll im Juni die Wertgrenze für die Direktvergabe öffentlicher Aufträge von 1000 auf 100 000 Euro angehoben sein. Das bedeutet, dass aufwendige und nervtötende Vergabeverfahren bei einem Auftragswert unterhalb von 100 000 Euro wegfallen. Außerdem soll die Wertgrenze für Lieferverträge und Dienstleistungen von 5000 auf 221 000 Euro steigen, die für Bauarbeiten von 10 000 auf 500 000 Euro.
Doch damit dürfte sich der Wirtschaftsminister eigentlich nicht brüsten, findet CDU-Fraktionschef Jan Redmann. Denn die Anhebung, die Redmann durchaus begrüßt, falle in den Verantwortungsbereich des Finanzministeriums.
»Das ist Politik für Profite.«
Sebastian Walter Linke-Landeschef
Am Freitag vom Sonderausschuss angehört, begrüßt Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund den Mut der Koalition, die Wertgrenzen anheben zu wollen. Sie sollte nach seinem Geschmack jedoch noch mutiger sein. Ralph Bürig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, wünscht sich, dass hier bis auf eine Million Euro hinaufgegangen wird.
»Unsere 38 000 Handwerksbetriebe im Bundesland schimpfen jeden Tag«, berichtet Bürig von Beschwerden über zu viel Bürokratie. Immer mehr sinke die Lust angehender Meister, sich selbstständig zu machen. Begründung Nummer eins: »Wir haben keine Lust, am Schreibtisch zu sitzen. Wir wollen unser Handwerk ausüben.«
Rechnerisch hat ein durchschnittlicher Brandenburger Handwerksbetrieb nur 4,1 Beschäftigte, den Meister mitgezählt. Da ist der Papierkram eine Belastung. Zehn bis 15 Formulare seien auszufüllen, wenn man einen öffentlichen Auftrag ergattern wolle, schimpft Christian Lau, Geschäftsführer einer Klempner- und Dachdeckerfirma in Prenzlau. Für jeden Betrieb, der den Zuschlag dann nicht erhalte, sei das vergebliche Mühe. Ob nicht künftig die Firma, die den Zuschlag erhält, die Formulare nachreichen könnte, regt Lau an. Außerdem dürfte es nicht so weitergehen, dass immer das billigste Angebot genommen werde. Dass eine Dachlatte nicht zehn Cent koste, sondern zehn Euro – und dass dann Nachforderungen kommen, sei vorher klar.
Sven Thielicke kennt dieses Problem aus seinem Malerbetrieb in Ludwigsfelde. Der billigste Anbieter pfuscht und dann müssen hinterher andere Kollegen wie seine zum Ausbessern kommen. Thielicke empfiehlt das Schweizer Vergabemodell zur Nachahmung: Der billigste und der teuerste Anbieter fallen raus und den Zuschlag bekommt derjenige, der am nächsten dran sei am kalkulierten Mittelwert.
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Einig sind sich Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern (IHK), aber auch Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund, dass sie im Vergabegesetz keine Umweltauflagen haben wollen und keine Frauenförderung, keine Mindestlöhne und keine Tariftreueklausel. Am besten das Vergabegesetz abschaffen, fordert Josephine Bowe vom Landkreistag. Dass ein Fliesenleger, der mehr Fliesenlegerinnen beschäftige, bis zu 20 Prozent mehr verlangen dürfe als die Konkurrenz – CDU-Politiker Redmann zweifelt, dass diese Bestimmung sinnvoll sei.
Für Christian Herzog von der IHK ist die Frauenförderung ein Relikt der 90er Jahre, erklärlich aus der damaligen Massenarbeitslosigkeit, von der Frauen besonders betroffen waren. Doch heutzutage herrsche ja Fachkräftemangel, da sei dies verzichtbar.
Die Handwerkskammer muss immerhin einräumen, dass Meister und Gesellen aus jeweils eigenem Interesse unterschiedlich über den Mindestlohn denken. Einig seien sich beide Seite jedoch, dass es bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro wenig bringe, wenn in Brandenburg schlappe 18 Cent mehr Stundenlohn zur Bedingung für Aufträge von Land und Kommunen gemacht werden. Der Landtagsabgeordnete Andreas Kutsche (BSW) forderte allerdings erst am Dienstag, die Lohnuntergrenze so bald als möglich auf 15 Euro anzuheben. Dies jedoch lehnen Wirtschaft und Kommunen erst recht ab. Das würde die Firmen und den Staatshaushalt zu sehr belasten, argumentieren sie. Diese einhellige Sichtweise in der Anhörung überrascht nicht. Denn die Gewerkschaften, die es anders sehen, sind nicht eingeladen.
Der Linke-Landesvorsitzende Sebastian Walter war von 2016 bis 2019 Geschäftsführer des Gewerkschaftsdachverbands DGB in Ostbrandenburg und kann über so eine Verfahrensweise nur den Kopf schütteln. Was die Unternehmen entlasten solle, würde die Beschäftigten belasten, sagt er. Noch immer seien die in Brandenburg gezahlten Löhne unterdurchschnittlich, erklärt Walter »nd«. Eine Anhebung der Wertgrenze für Vergaben ohne Ausschreibung würde dazu führen, dass die Brandenburger noch schlechter bezahlt werden. »Die ganze Politik von SPD und BSW zeigt, dass ihnen anders als sie behaupten gute Löhne und die Steigerung der Tariftreue völlig egal sind. Das ist Politik für Profite.«
Nicht alles egal ist dem BSW-Abgeordneten Kutsche. Er verlangte am Dienstag 15 Euro Mindestlohn, weil die Quote tarifgebundener Brandenburger Betriebe weiter abgerutscht sei – von 19 auf 15 Prozent.
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