Gewaltandrohung gegen LINKEN-Abgeordnete bleibt folgenlos

Landgericht Gera spricht Angeklagte vom Vorwurf der versuchten Nötigung gegen Katharina König frei / Männer wollten im August 2014 Abgeordnete mit Wahlkampfstand vertreiben / NPD-Kandidat wollte Namen von V-Leuten in der Naziszene erfahren

  • Lesedauer: 3 Min.

Gera. Im Prozess um eine Gewaltandrohung gegen die LINKEN-Abgeordnete Katharina König hat das Landgericht Gera alle vier Angeklagten freigesprochen. Der Vorwurf der versuchten Nötigung habe sich im Prozess nicht bestätigt, sagte Richter Uwe Tonndorf am Freitag in der Urteilsbegründung. Er halte Königs Aussage aber für glaubwürdig und äußerte Verständnis, dass der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde. Letztlich hätten die Angeklagten ihre Drohung aber nicht umgesetzt - juristisch sei dies als »Rücktritt vom unvollendeten Versuch« zu werten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Thüringens LINKEN-Landesvorsitzende Susanne Hennig-Wellsow zeigte sich vom Ausgang des Verfahren schockiert: »Sofort gilt, man darf Menschen an Infoständen mit Eisenkette bedrohen. Mir fehlt jd. Verständnis«, erklärte sie auf Twitter.

Die erste Strafkammer folgte damit den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung. Den Männern war vorgeworfen worden, im Landtagswahlkampf Ende August 2014 König und zwei ihrer Mitarbeiter auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Saalfeld Gewalt angedroht zu haben. Einer der Männer soll später maskiert hinzugekommen und eine 42 Zentimeter lange Kette geschwungen haben.

Die Männer hätten sie damals an ihrem Stand aufgesucht und gerufen: »Käthe, verpiss dich!«, berichtete König als Zeugin vor dem Landgericht. »Sonst klären wir das wie in den 90ern. Du weißt ja, wie das war«, habe der Ex-Landtagskandidat der NPD zu ihr gesagt. Außerdem habe einer der Angeklagten, der für die rechtsradikale NPD kandidiert hatte, verlangt, Klarnamen von V-Leuten in der Neonaziszene zu nennen. Die Herausgabe der Namen habe die LINKEN-Politikerin verweigert. Die Abgeordnete gehörte damals schon dem Untersuchungsausschuss des Landtages zur neonazistichen Terrorzelle NSU an. »Wir fühlten uns umzingelt und bedroht«, beschrieb König die damalige Szene.

Zwei der Angeklagten hatten im Prozess ausgesagt und die Vorwürfe bestritten. Das Geschehen sei ganz anders gewesen als in der Anklage dargestellt, erklärte einer von ihnen am Freitag. Er habe König nur zur Rede stellen wollen, warum sie ihn und seine Freunde denunziere. Sein Bekannter hatte sich zum Prozessauftakt am Dienstag geäußert und gesagt: »Es gab keinerlei Bedrohung gegen Frau König. Ich habe das Gespräch mit ihr gesucht, um ihr zu sagen, dass ich nicht der rechten Szene angehöre.«

Zu den Angeklagten hatte Staatsanwalt Andreas Petzel in seinem Plädoyer gesagt, dass es Königs gutes Recht gewesen sei, auf dem Parkplatz Wahlkampf zu machen. »Niemand hätte das Recht, das zu verhindern.« Der Prozesses hatte unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden. dpa/nd

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