Reiseantritt nur mit gültigen Reisedokumenten
Reiserecht
Die Fluggäste konnten für einen Flug nach Marokko nicht die notwendigen Reisedokumente beim Check-in vorlegen. Das erforderliche Visum fehlte. Daraufhin verweigerte die Fluggesellschaft unter Hinweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Beförderung.
Die Passagiere sahen darin einen Reisemangel und verlangten eine Reisepreisminderung sowie Entschädigung wegen vertanem Urlaub - ohne Erfolg.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte mit Urteil vom 26. Februar 2015 (Az. 16 U 122/14, NJW-RR 2015 S. 827) klar: Es ist Sache der Reisenden, sich die ordnungsgemäßen Reisedokumente zu beschaffen und die erforderlichen Einreise- und Ausweispapiere beim Einchecken vorzulegen. Kann ein Fluggast das nicht, darf die Airline unter Hinweis auf eine entsprechende Klausel in ihren AGB die Mitnahme verweigern. Die Erfüllung von Sicherheitsinteressen des Einreisestaates kann zu einer Einschränkung des vertraglichen Beförderungsanspruchs führen.
Darüber hinaus konnten die Reisenden das Vorliegen eines Reisemangels nicht beweisen. Denn ein Reisemangel ist nur dann anzunehmen, wenn die Einreise in Marokko auch ohne Visum genehmigt worden wäre. Davon ist aufgrund der marokkanischen Einreisebestimmungen jedoch nicht auszugehen. Denn zum Beispiel darf das Ausstellen eines Visums grundsätzlich ohne Gründe abgelehnt werden; zudem gilt das Ausstellen eines Kurzzeitvisums vor Ort als absolute Ausnahme. nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.