Reiseantritt nur mit gültigen Reisedokumenten
Reiserecht
Die Fluggäste konnten für einen Flug nach Marokko nicht die notwendigen Reisedokumente beim Check-in vorlegen. Das erforderliche Visum fehlte. Daraufhin verweigerte die Fluggesellschaft unter Hinweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Beförderung.
Die Passagiere sahen darin einen Reisemangel und verlangten eine Reisepreisminderung sowie Entschädigung wegen vertanem Urlaub - ohne Erfolg.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte mit Urteil vom 26. Februar 2015 (Az. 16 U 122/14, NJW-RR 2015 S. 827) klar: Es ist Sache der Reisenden, sich die ordnungsgemäßen Reisedokumente zu beschaffen und die erforderlichen Einreise- und Ausweispapiere beim Einchecken vorzulegen. Kann ein Fluggast das nicht, darf die Airline unter Hinweis auf eine entsprechende Klausel in ihren AGB die Mitnahme verweigern. Die Erfüllung von Sicherheitsinteressen des Einreisestaates kann zu einer Einschränkung des vertraglichen Beförderungsanspruchs führen.
Darüber hinaus konnten die Reisenden das Vorliegen eines Reisemangels nicht beweisen. Denn ein Reisemangel ist nur dann anzunehmen, wenn die Einreise in Marokko auch ohne Visum genehmigt worden wäre. Davon ist aufgrund der marokkanischen Einreisebestimmungen jedoch nicht auszugehen. Denn zum Beispiel darf das Ausstellen eines Visums grundsätzlich ohne Gründe abgelehnt werden; zudem gilt das Ausstellen eines Kurzzeitvisums vor Ort als absolute Ausnahme. nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.