Erneut Frist verpasst: Verdächtiger darf gehen
Neubrandenburg. Mecklenburg-Vorpommerns Justiz hat einen weiteren Tatverdächtigen aus der Untersuchungshaft entlassen müssen, weil sein Prozess nicht in der vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten begonnen hat. Betroffen ist das Landgericht Neubrandenburg, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Schwerin am Donnerstag sagte. Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass wegen einer verpassten Frist am Landgericht Schwerin vier mutmaßliche Drogen-Kriminelle freigelassen werden mussten. dpa/nd
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