Nie wieder Luxemburg
Dem EU-Parlament liegt eine Richtlinie zum Schutz von »Geschäftsgeheimnissen« vor, die weitreichende Folgen haben könnte
Auf Betreiben europäischer Arbeitgeberverbände hat die EU-Kommission 2013 eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorgelegt. Am Donnerstag soll sie nun durch das EU-Parlament gehen. »Europäische Unternehmen sind zunehmend der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen ausgesetzt«, so die Kommission.
Doch die Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden müsste, erlaubt eine sehr weite Interpretation von »Geschäftsgeheimnissen« und könnte drastische Haft- und Geldstrafen zur Folge haben. Frankreich hatte bereits 2015 ein entsprechendes Gesetz vorgelegt - und nach heftigen Protesten wieder zurückgezogen. Bis zu drei Jahren Haft und 375 000 Euro Strafe sollten auf die Weitergabe von »Geschäftsgeheimnissen« stehen.
Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen ist in allen EU-Ländern bereits heute strafbar. Aber oft wird darüber gestritten, ob es auch Verrat ist, wenn zum Beispiel Whistleblower Dokumente von öffentlichem Interesse weiterreichen - wie etwa die »Luxemburg-Leaks«, die enthüllten, wie Luxemburg Konzernen half, Steuern zu umgehen. Gegen den Journalisten Edouard Perrin und der Whistleblower Antoine Deltour laufen deshalb Verfahren. Das könnte nun Standard werden.
Gewerkschaften, Journalistenverbände sowie Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen fordern den Stopp der Richtlinie. Der nun abzustimmende Text wurde zwar modifiziert und die Kommission behauptet, weder »Meinungs- und Informationsfreiheit« noch »Whistleblower« stünden im Fokus, es gehe nur um »Spionage, Diebstahl und Bestechung«. Doch die Skepsis bleibt.
Sie habe nichts »gegen den Schutz vor Industriespionage«, sagte jüngst etwa Annelie Buntenbach vom DGB-Vorstand. Aber das Vorliegende schieße weit darüber hinaus und überlasse die Entscheidung, was nun ein Geschäftsgeheimnis sei, den Unternehmern. So würde das bisherige Rechtsverständnis in der Bundesrepublik auf den Kopf gestellt. Hierzulande gebe es »objektive Kriterien« und Unternehmen müssten in einem Rechtsstreit ein »legitimes Schutzinteresse« nachweisen, wenn sie etwas als »Geschäftsgeheimnis« deklarieren. Das falle durch die Richtlinie weg. Als Beispiel nannte Buntenbach den Abgasskandal, den VW nach der neuen Richtlinie einfach zum »Geschäftsgeheimnis« erklären könne.
Es geht aber nicht nur um Skandale. Die Onlinepetition »Stop Trade Secrets«, die zahlreiche Gewerkschaften, der Chaos Computer Club und die Internationalen Journalistenföderation unterstützen, warnt: Selbst die Weitergabe von »Informationen über strategische Unternehmensentscheidungen, Veräußerungen, Übernahmen, Sozialpläne, Standortwechsel, Auslagerung von Geschäftstätigkeiten an Tochter- und Subunternehmen« könnte in den Fokus rücken.
Eine wichtige Hürde hat die Richtlinie im Januar genommen, als der Rechtsausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich sein Placet gab. Nun liegt die Entscheidung bei den Abgeordneten. Der DGB und andere Kritiker haben dieselben angeschrieben und sie auf die Gefahren und die Doppelbödigkeit der Richtlinie hingewiesen. Ob ihre Stimmen schwerer wiegen als die der Konzernlobbyisten, wird sich erweisen.
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