Klage gegen Feldbefreier wegen Zerstörung abgewiesen
Landgericht Magdeburg sieht keine ausreichenden Belege für einen ersatzfähigen Schaden des Leibniz-Instituts
Magdeburg. Acht Jahre nach der Verwüstung eines Feldes mit Genweizen in Sachsen-Anhalt ist die Schadenersatz-Klage gegen sechs Umweltaktivisten abgewiesen worden. Nach dem Urteil der neunten Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg sei es dem Kläger nicht gelungen, einen ersatzfähigen Schaden zu beweisen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Magdeburg (Az.: 9 O 1004/13). Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben hatte von den Beklagten Schadensersatz von knapp 250.000 Euro gefordert.
Dieser Betrag müsse nach Ansicht des Klägers aufgewendet werden, um den Freilandversuch komplett zu wiederholen. Die Feldbefreier hatten am 21. April 2008 ein Versuchsfeld in Gatersleben mit gentechnisch veränderten Weizen etwa zur Hälfte zerstört und einen Zaun beschädigt.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht Naumburg hatte den Aktivisten in zwei Urteilen 2009 und 2010 rechtswidriges Handeln attestiert. Damit waren sie an sich zum Schadenersatz verpflichtet. In dem aktuellen Zivilrechtsprozess ging es darum, ob das Institut der Höhe nach einen erstattungsfähigen Schaden belegen kann. Die Führung dieses Beweises ist nach Überzeugung des Gerichts nicht gelungen.
Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass der Versuch noch durchaus hätte wissenschaftlich ausgewertet werden können. Das Urteil kann vom Kläger mit der Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden. Die Entscheidung sei »eine krachende Niederlage für das IPK«, sagte Susanne Meyer-Mähne, eine der Feldbefreierinnen des Jahres 2008. »Was in Gatersleben geschah, war ein skandalöser Versuch. Wir gingen auf das Feld, um die Gefahr für die alten Getreidesorten der Genbank durch den gentechnisch veränderten Weizen zu beenden, nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz trotz eigener Bedenken, die Freisetzung einfach zugelassen hatte.«
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft begrüßte die Abweisung der Klage als »eine kluge und richtige Entscheidung«. Damit werde die jahrelange rechtliche Auseinandersetzung gegen die »Feldbefreier« wohl endlich beendet, sagte Bundesgeschäftsführer Georg Janßen. Wer alle Argumente gegen die risikoreiche Freisetzung von Gentechnik-Weizen in der Nähe der Genbank des Leibniz-Institutes arrogant ignoriert, müsse sich nicht wundern, dass 2008 »Hand angelegt wurde.«
Mit einem Bestand von 150.000 Mustersamen aus mehr als 3.200 Arten zählt die Genbank in Gatersleben nach Angaben des IPK zu den weltweit größten Einrichtungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. epd/nd
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