Kein Mindesthaltbarkeitsdatum mehr?
Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung
Dabei geht es um eine rasche Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums auf Verpackungen. Der Hintergrund: In wenigen Monaten wird der Entwurf einer EU-Richtlinie vorliegen, wonach die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, die Zahl der Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent zu verringern.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack oder Konsistenz besitzt. Es ist also kein Verfallsdatum, sondern lediglich die Garantie des Herstellers für bestimmte Qualitätseigenschaften.
Auf der Packung findet man die Angabe »mindestens haltbar bis«. Ist der Termin abgelaufen, heißt das aber nicht gleich, dass die Ware auch verdorben ist. Bei richtiger Aufbewahrung empfiehlt sich nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, daran zu riechen und eine kleine Menge zu probieren. Schmecken die Speisen wie gewöhnlich, können sie noch immer verzehrt werden. Sie dürfen auch weiterhin zum Verkauf stehen. Vor allem langlebige Lebensmittel wie Reis, Nudeln oder Tee können weit über das MHD hinaus ohne Bedenken genießbar bleiben.
Das Verbrauchsdatum kennzeichnet sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie frisches Fleisch oder bereits geschnittene Salate (»zu verbrauchen bis«). Der Hersteller muss Angaben über die Aufbewahrungstemperatur des Produkts auf der Verpackung anbringen. Nach Ablauf des Datums sind diese Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet und können gesundheitsgefährdend sein. DKV/nd
In Deutschland landen jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Davon stammen 6,7 Millionen Tonnen von Privathaushalten. Europaweit sind es sogar 100 Millionen Tonnen - dies entspreche einem Drittel der Nahrung für den menschlichen Gebrauch.
Tatsächlich sind aber die meisten Produkte erheblich länger verwendbar als auf den Verpackungen steht, weil die Hersteller zu große Sicherheitspuffer eingebaut haben. Um die Verschwendung von Nahrungsmitteln einzudämmen, müsse daher das Mindesthaltbarkeitsdatum zu einer qualifizierten Verbraucherinformation weiterentwickelt werden. Bereits 2014 hatte der Bundesminister die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für einige Produkte ins Gespräch gebracht.
Experten gehen davon aus, dass der »intelligenten Verpackung« die Zukunft gehört. In Joghurtbecher etwa ließen sich elektronische Chips einbauen, die ermitteln, wie sich das Produkt von Tag zu Tag verändere. Eine Farbskala von Grün bis Rot soll anzeigen, wie es um die Verzehrbarkeit steht. Danach kann jeder selbst entscheiden, bis zu welchem Grad er das Nahrungsmittel noch verwendet.
Übrigens müssen Händler in Frankreich nach einem im Februar beschlossenen Gesetz unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden oder kompostieren. Die Bundesregierung plant ein solches Wegwerfverbot nicht. dpa/nd
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