Die gefälschten Inkassobriefe

Wie sollten Verbraucher auf betrügerische Post richtig reagieren?

  • Michaela Zientek
  • Lesedauer: 4 Min.
Diese Briefe sollen ihre Empfänger erschrecken und verunsichern: Schreiben angeblicher Inkassobüros, im drastischen Ton formuliert, gespickt mit Drohungen.

Oft sehen die betrügerischen Schreiben seriös aus. Der angebliche Absender: ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei. Meist heißt es darin, der Empfänger habe Waren bestellt und nicht bezahlt. Solche Briefe schüchtern viele Verbraucher ein. Denn eine Rechnung vergessen - das kann schließlich jedem passieren. Daher kommt es vor, dass die Empfänger aus Angst vor Konsequenzen einfach bezahlen, selbst wenn sie mit der Forderung nichts anzufangen wissen.

Vermeintliche Geldeintreiber werden raffinierter

Im Vergleich zu früher wirken die Schreiben inzwischen deutlich professioneller, da die Betrüger immer öfter Briefkopf und Logo eines seriösen Inkassobüros kopieren und verwenden. Das macht es zunehmend schwierig, eine Fälschung zu erkennen.

Häufig liegen den Schreiben auch vorausgefüllte Überweisungsformulare bei. Doch ein seriös wirkender Absender oder ein offiziell wirkendes Formular sind kein Beleg für die Echtheit des Schreibens. Oft wählen die Kriminelle nicht mehr zufällige Adressaten aus, sondern wählen ihre Opfer ganz gezielt aus - zum Beispiel Senioren, die bei Kreuzworträtseln, Gewinnspielen oder beim Surfen im Internet arglos ihre Adresse angeben.

Ein weiteres Ziel der betrügerischen Masche kann es sein, die Kontodaten des Empfängers auszuspähen. Das Schreiben enthält zum Beispiel die Aufforderung, den Absender telefonisch zu kontaktieren. Am Telefon meldet sich ein Mitarbeiter oder ein angeblicher Anwalt mit der Aufforderung, ihm die Bankdaten anzugeben. Doch die angeblichen Anwälte oder Firmen sind oft frei erfunden. Denn am Telefon sitzen Betrüger. So kursierten 2015 sogar gefälschte Schreiben der Staatsanwaltschaft Hamburg mit Geldforderungen und der Bitte um Rückruf unter (falscher) Telefonnummer.

Wenn weitere Mahnbescheide folgen

Wird die erste Mahnung nicht beglichen, erhält das Opfer oft weitere Schreiben in noch schärferem Tonfall. Zahlt der angebliche Schuldner nicht, kann auf eine außergerichtliche Mahnung zwar durchaus als nächstes Schreiben eine Mahnung vom Amtsgericht folgen.

Allerdings verursacht die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids Kosten, die sich nach der Höhe des Streitwerts richten. Der Verbraucher kann dagegen Widerspruch einlegen - dann müsste der Gläubiger in einem normalen Klageverfahren nachweisen, dass die Forderung besteht.

Deshalb geben die Betrüger nach einem oder mehreren Mahnschreiben meistens auf - schließlich haben sie gegen ihre Opfer nichts in der Hand. Wer also eine grundlose Mahnung ignoriert, hat in der Regel nichts zu befürchten. Auch weitere Briefe der Inkassofirma, die mit einer Gerichtsverhandlung drohen, können Verbraucher unberücksichtigt lassen.

Hinweise auf betrügerische Schreiben

Wichtig ist vor allem eines: Ruhe bewahren, wenn eine dubiose Mahnung im Briefkasten landet. Grundsätzlich sollten Empfänger Zahlungsaufforderungen niemals ungeprüft überweisen. Denn ist das Geld erst einmal an Betrüger überwiesen, ist es weg.

Hinsichtlich dubioser Inkassoschreiben sollte der Verbraucher folgendes beachten: Das Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift - also der Postanschrift, unter der das Unternehmen tatsächlich anzutreffen ist - ist ein klares Anzeichen, dass etwas nicht stimmt. Die ladungsfähige Anschrift darf keine Postfachadresse sein!

Ein weiteres Indiz für fingierte Mahnschreiben: Die Anschreiben weisen viele Grammatik- und Rechtschreibfehler auf. Oder die Umlaute fehlen, da eine ausländische Tastatur benutzt wurde. In vielen Fällen geht aus dem Schreiben oft nicht hervor, wofür der Gemahnte überhaupt Geld zahlen soll. Auch der Gläubiger bleibt oft ungenannt.

Wichtig zu wissen: Inkassounternehmen sind seit November 2014 dazu verpflichtet, beim ersten Kontakt den Grund für die Forderung und den Auftraggeber klar zu benennen. Außerdem ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass Inkassofirmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind.

Vorsicht geboten ist bei Mahnungen aus dem Ausland - und ganz besonders bei seriös wirkenden Schreiben deutscher Inkassobüros, die jedoch eine ausländische Kontoverbindung angeben. Dies lässt sich mit Hilfe der IBAN leicht prüfen. Verbraucher sollten wachsam sein, wenn die IBAN nicht mit dem Kürzel DE (für Deutschland) anfängt.

Weitere Schritte für die Betroffenen

Im Zweifel können Verbraucher unter www.rechtsdienstleistungsregister.de prüfen, ob das Inkassounternehmen zugelassen ist. Aber auch wenn das Inkassobüro legal agiert, muss das nicht heißen, dass die Forderung rechtmäßig ist. Selbst dann darf das Inkassobüro nicht alles: Drohungen mit Hausbesuchen oder mit einem Schufa-Eintrag sind tabu.

Wer es mit einer unseriösen Firma zu tun hat, kann sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, also beim Amts- oder Landgericht in dem Ort, an dem das Inkassobüro registriert ist.

Eine Liste der Registrierungs- oder Aufsichtsbehörden finden Betroffene ebenfalls unter www.rechtsdienstleistungs- register.de. Bei Betrugsverdacht sollten die Empfänger immer die Polizei einschalten.

Die Autorin ist Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

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