De Maizière warnt vor Übertreibungen beim Datenschutz
Innenminister kritisiert jüngstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kompetenzen des Bundeskriminalamts / Terrorgefahr noch immer vorhanden
Berlin. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) warnt angesichts der anhaltenden Terrorgefahr vor Übertreibungen beim Datenschutz. Er kritisierte am Mittwoch erneut das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Kompetenzen des Bundeskriminalamts. Die Befugnisse des BKA, um die es in Karlsruhe ging, seien seit 2009 nur in 18 Fällen zum Einsatz gekommen. 80 Personen seien davon betroffen gewesen.
»Ist das Massen-Überwachung? Ist das Daten-Sammel-Wut? Ist das grenzenlose Überwachung Unschuldiger?«, fragte de Maizière. »Ich glaube, wir brauchen auch beim Datenschutz ein Bewusstsein für Übertreibungen«. Informationsaustausch im Inland wie mit dem Ausland sei ein Schlüssel zur Verhütung von Straftaten. Terroristen, die sich über offene Grenzen in der EU bewegen, dürften nicht von »blinden Flecken« profitieren.
De Maizière sprach vor dem Europäischen Datenschutzkongress in Berlin. Selbstverständlich werde die Bundesregierung die Vorgaben aus Karlsruhe umsetzen. Klar sei aber auch, dass die Regelungen in den letzten Jahren Terroranschläge in Deutschland verhindert hätten. Angesichts der Bedrohung durch Terroristen müsse darüber nachgedacht werden, Prioritäten zu verändern und dem Sicherheitsbedürfnis besser Rechnung zu tragen.
Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung verteidigte der Innenminister als tragbaren Kompromiss. »Ich halte das für einen großen Fortschritt.« Die Verordnung zu blockieren, wäre keine Lösung gewesen. Jetzt müsse das deutsche Datenschutzrecht binnen zwei Jahren an die EU-Verordnung angepasst werden. Einige Kernpunkte eines Bundesdatenschutzgesetzes würden noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Agenturen/nd
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