Für mehr Sicherheit im Klinikbett

Nach Mordserie in niedersächsischen Krankenhäusern legt ein Landtagsausschuss ein Patientenschutz-Konzept vor

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.
Empfehlungen zur höheren Sicherheit von Klinikpatienten hat ein Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtages erarbeitet. Anlass dazu waren zahlreiche Morde, die ein Krankenpfleger beging.

Allzu gern ließ sich Pfleger Niels H. von seinen Kolleginnen und Kollegen als »Lebensretter« loben. Immer dann, wenn er in Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg mal wieder einen Patienten, der akut von Tode bedroht schien, durch rasches Reanimieren vor dem Schlimmsten bewahrt hatte. So gut gefielen dem Mann solche Erfolgserlebnisse, dass er Schwerkranke gezielt in die Nähe des Sterbens brachte. Er spritzte ihnen ein unverträgliches Herzmedikament. Mehrere Menschen überlebten die Injektionen nicht. Im Februar hatte das Landgericht Oldenburg Niels H. wegen der Morde zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt.

Ob je ermittelt wird, wie viele Kranke der Pfleger umgebracht hat, ist fraglich. Gestanden hatte er, 30 Patienten das Medikament gespritzt zu haben. Es könnten weitaus mehr sein. Die Staatsanwaltschaft hat über 80 mögliche Opfer exhumieren lassen, in 24 Leichen wurde die gefährliche Substanz gefunden.

Wie lassen sich solche Morde verhindern? Zu dieser Frage hatte der Landtag einen Sonderausschuss eingesetzt, dem Abgeordnete aller Fraktionen, Vertreter der betroffenen Krankenhäuser sowie Experten aus dem medizinischen Bereich angehörten. Das Gremium, das jetzt zur Abschlusssitzung zusammenkam, hat ein umfangreiches Konzept zum Patientenschutz entwickelt. Voraussichtlich im Juni wird sich das Landesparlament mit den Empfehlungen befassen. Sie richten sich unter anderem auf den Umgang mit Arzneimitteln, denn: Ungehindert, unkontrolliert hatte sich Niels H. die Ampullen nehmen können, die das Herzmittel für seine Verbrechen enthielten. Zur besseren Aufsicht über die in Kliniken gebräuchlichen Medikamente, ihren Bestand und ihre ärztlich verordnete Abgabe sollten nach Ansicht des Ausschusses »Stationsapotheker« beitragen.

Diese Bezeichnung besagt nicht, dass für jede Station ein Pharmazeut oder eine Pharmazeutin beschäftigt wird, wohl aber für jedes Krankenhaus. Solch eine Fachkraft stünde den Medizinern beratend zur Seite und könnte eine wichtige Aufgabe erfüllen, sofern Kliniken das »Unit-Dose-Verfahren« einführen. Dabei werden die Arzneimittel für jeden Patienten individuell verpackt und auf die Station gebracht. Das soll sicherstellen, dass die Kranken nur die für sie verordneten Medikamente und auch nur in der verschriebenen Menge bekommen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, dass Leichenschauen nach strengeren Kriterien als bisher vorgenommen werden. Auch soll allen Patienten, die im Krankenhaus sterben, eine Blutprobe entnommen und untersucht werden, nicht nur in »Verdachtsfällen«. So ließe sich feststellen, ob ein nicht verschriebenes oder in falscher Dosierung angewendetes Medikament zum Tod geführt hat. Dem Patientenschutz würde es laut Sicherheitskonzept auch dienen, wenn sich Krankenschwestern und Pfleger vor ihrer Einstellung einem psychologischen Eignungstest stellen müssten. Im Vordergrund stünde dabei die Frage, ob die Bewerber den hohen psychischen Belastungen gewachsen sind, die eine tägliche Konfrontation mit Leiden und Tod mit sich bringt.

Ein »anonymes Meldesystem« ist ein weiteres Instrument im Sicherheitskonzept. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen - ohne ihre Identität preiszugeben - eine neutrale Stelle informieren können, wenn ihnen das Handeln von Kollegen verdächtig oder sogar kriminell erscheint.

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