Betäubung auf Rezept

Cannabis soll als Schmerzmittel legalisiert werden

  • Jürgen Petzold
  • Lesedauer: 2 Min.
Schwerkranke Patienten sollen ab 2017 Cannabis auf Kassenrezept bekommen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf. Psychoaktive Stoffe (Legal Highs) sollen verboten werden.

»Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann«, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Die Neuregelung soll ab Frühjahr 2017 schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglichen, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Geplant ist staatlich kontrollierter Anbau durch eine Cannabisagentur. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, betonte, Cannabis sei nicht harmlos, daher dürfe es keine Legalisierung zum Privatvergnügen geben.

»Über Jahre haben schwerstkranke Patienten vor deutschen Gerichten um ihre Cannabis-Therapie kämpfen müssen«, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Nun könne »für Hunderte Betroffene der Spießrutenlauf durch die Bürokratie« enden. In vielen Fällen sei Cannabis nur schwach schmerzlindernd, in anderen aber »durchaus hilfreich«, erklärte Michael Schäfer von der Deutschen Schmerzgesellschaft. Dann solle der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf als unzureichend. Die Bundesregierung gehe das Thema medizinisches Cannabis »immer noch mit Scheuklappen an«, erklärten die Abgeordneten Katja Dörner und Harald Terpe. Cannabishaltige Medikamente sollten weiterhin nur dann verschrieben werden dürfen, wenn die Betroffenen alle anderen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausprobiert hätten.

Die Zulassung von Cannabis etwa als Schmerzmittel wird seit längerem diskutiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt.

Der ebenfalls gebilligte Gesetzentwurf zu den »Legal Highs« sieht ein weitreichendes Verbot der psychoaktiven Substanzen vor. Bei »Legal Highs« werden verbotene Stoffe in ihrer chemischen Struktur verändert, und fallen dann nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Angeboten werden die Produkte als Badesalze oder Kräutermischungen. Dem will die Bundesregierung dadurch entgegen wirken, dass künftig ganze Stoffgruppen verboten werden.

Mit dem weitreichenden Verbot werde »der Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht« durchbrochen, erklärte Gröhe. AFP/nd

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