Ein Schlag gegen die Pressefreiheit

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Polizei kann es nicht lassen. Obwohl ihre Durchsuchungen bei Fotojournalisten vor drei Jahren als rechtswidrig eingestuft wurden, hat sie ihr Vorgehen nun wiederholt.

Dass Polizisten die Wohnung eines Fotojournalisten durchsuchen, ist in Deutschland kein Einzelfall. Ähnliches wie der Berliner PM Cheung am Donnerstagmorgen hatten er und sieben weitere Fotografen bereits im Februar 2013 erlebt. Auch sie galten nicht als Beschuldigte, aber ihre Aufnahmen sollten bei der Suche nach Verdächtigen helfen. Damals wie heute ging es um Vorfälle während antikapitalistischer Proteste in Frankfurt am Main. Die Polizei gab vor, auf der Suche nach Beweismaterial über Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Einsatzkräften zu sein. Im Fokus standen allein Fälle, in denen Polizisten die Opfer sein sollten. Deswegen wurden Daten der Betroffenen kopiert. Nun hieß es, dass das LKA wegen versuchten Totschlags ermittle.

Das rechtfertigt allerdings nicht die Durchsuchungen bei den Fotografen. Nach der Strafprozessordnung gibt es nämlich ein Beschlagnahmeverbot, das für Journalisten ebenso wie für Rechtsanwälte, Pfarrer, Ärzte und Abgeordnete gilt. Privaträume von freien Journalisten können gleichermaßen wie Redaktionsräume als rechtlich geschützt gelten. In diesen darf nur durchsucht werden, wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Journalisten selbst eine Straftat begangen haben.

Andreas Köhn erinnert sich noch gut an die Fälle vor drei Jahren. Er betreut für die Gewerkschaft ver.di auch Journalisten. »Letztlich wurde gerichtlich festgestellt, dass das Vorgehen rechtswidrig gewesen ist. Die Fotografen haben ihr Material zurückerhalten«, sagte Köhn gegenüber »nd«. »Wir müssen wohl nun den gleichen Weg noch einmal gehen.« Köhn geht davon aus, dass das Ergebnis der rechtlichen Auseinandersetzung identisch sein wird. »Denn Medienfotografen sind nicht der verlängerte Arm der Polizei oder der Staatsanwaltschaft«, erklärte er. Die Presse als vierte Gewalt dokumentiere Aktionen oder Veranstaltungen für die Berichterstattung, um Öffentlichkeit herzustellen. »Es sollte ihre freie Entscheidung bleiben, ob die Fotografen dieses Material jemandem zur Verfügung stellen oder nicht«, betonte Köhn.

Die Polizisten hatten einen Computer und eine Festplatte von PM Cheung mitgenommen. Auch die Wohnung eines weiteren Fotografen sollte durchsucht werden. Dieser war aber vor seiner Reise nach Irak ausgezogen. Eine Polizeisprecherin hatte das harte Vorgehen der Beamten auch damit begründet, dass man beide Personen als Sympathisanten der »Szene« zurechne. Dagegen wies Köhn darauf hin, dass sich Fotografen eben spezialisierten. Dann müssten sie auch Insiderkenntnisse haben. »Wir empfehlen den Fotografen, dass sie sich auf bestimmte Bereiche konzentrieren, damit sie dann dort von den Agenturen und den Printmedien angefragt werden«, sagte der Gewerkschafter.

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