Politisch verengter 360-Grad-Blick
Ex-Verfassungsschutzchef Fromm stand vor den Abgeordneten des Bundestages Rede und Antwort
Als nach den Snowden-Enthüllungen zahlreiche Spionageaktivitäten des US- Geheimdienst NSA öffentlich wurden, betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), man brauche bei der Spionageabwehr einen 360-Grad-Blick. Das heißt, man müsse sich auch gegen die Neugier von Partnerstaaten wehren – zumal dann, wenn fremde Dienste sogar Kanzler-Handys abhören. Die beiden Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss sollten erklären, wie die von ihnen geleitete Behörde ihren Auftrag zur Spionageabwehr umgesetzt hat. Fromm, zwischen 2000 und 2011 Chef des Inlandgeheimdienstes, räumte ein, dass man die Dienste der Verbündeten grundsätzlich nicht beobachtete. Darüber herrschte politisches Einvernehmen. Im Gegenteil, man pflegte fast ausschließlich enge Zusammenarbeit – vor allem mit Diensten der USA.
So geschah es, dass die NSA – vermittelt über den Bundesnachrichtendienst (BND) – im Frühjahr 2011 dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Spionagesoftware XKeyscore anbot. Der BND, der das US-System gemeinsam mit der NSA im großen Stil angewendet hat, half bei der Installation. 2012 schloss sich im BfV die Testphase an. Die Kölner Behörde setzt das System zur Auswertung von Kommunikationsverkehren aller Art ein. Die Abgeordneten des Bundestages fragten nach der Gegenleistung, die die NSA gefordert hat. Die habe nie gegeben, meine Fromm. Der US-Dienst war offenbar mit der Übermittlung quantitativ und qualitativ besserer Informationen zufrieden. Dass die Kontrolle der Geheimdienste nicht funktioniert, bestätigte der Zeuge mehrfach. Er wurde auf die Operation »Eikonal« angesprochen, bei der die NSA massenhaft Daten am Kabelknoten Frankfurt am Main absaugte. Da es sich dabei um Spionage einer fremden Macht in Deutschland handelte, hätte das BfV eingreifen müssen – tat es aber nicht, denn der BND trat als Partner der US-Amerikaner auf.
2010 berichteten Medien über die Tötung auch deutscher Staatsbürger in Pakistan und darüber, dass insbesondere vom BfV übermittelte Handynummern bei den US-Drohneneinsätzen verwendet worden sind. Er und seine Mitarbeiten hielten das für ausgeschlossen, erklärte Fromm. Man fragte beim vorgesetzten Bundesinnenministerium an. Auch dort wurden die technischen Möglichkeiten der US-Dienste nicht hinterfragt, wohl aber bestätigte man im November 2011 die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe. Die Informationen dürfe nur nicht »unmittelbar« für eine geografische Ortung von Personen verwendbar sein.
Am Abend nahm BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen auf dem Zeugenstuhl Platz. Er hatte sich in jüngster Zeit mehrfach mit den Leistungen seines Amtes bei der Spionageabwehr vor allem im sogenannten Cyberraum gebrüstet.
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