Gewonnen und doch verloren
Im letzten Prozess um ausstehende Löhne beim Bau der Mall of Berlin erhält Arbeiter Recht
Ein Kläger, ein Beklagter, die jeweiligen Anwälte, ein Richter und eventuell ein bisschen Publikum. Rede, Gegenrede, und der Richter fällt einen Urteilsspruch. So einfach könnte es sein. Aber in den Verhandlungen um die um ihren Lohn gebrachten rumänischen Arbeiter auf der Baustelle für das Einkaufszentrum Mall of Berlin am Potsdamer Platz läuft es selten so glatt. Beim vorerst letzten Verhandlungstermin in der Sache am Freitagvormittag fehlte - wieder einmal - der Anwalt des beklagten Subunternehmens Openmallmaster. Auf Nachfrage des »nd« erklärte der Anwalt, sein Mandat niederlegt zu haben. Davon aber wusste das Landesarbeitsgericht nichts.
Die Berufungsverhandlung des Arbeiters Ovidiu Mandrila endete daraufhin ohne Verhandlung. Richterin Katrin Salzmann erließ ein Versäumnisurteil gegen die beklagte Firma und ihren Anwalt, was rein formell dazu führt, dass dem Kläger Recht gegeben wird: Openmallmaster muss den geforderten Lohn nachzahlen. Allerdings kann das Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eingang des Gerichtsschreibens noch Einspruch erheben und die Verhandlung müsste wiederholt werden. Doch wer sollte den Einspruch erheben, wenn sich der Anwalt nicht mehr zuständig fühlt?
Seit fast genau zwei Jahren versuchen zehn Arbeiter der gigantischen Shoppingmall in Berlins Mitte ihren Lohn einzuklagen. Gegen das Subunternehmen Metatec wurden alle Klagen gewonnen. Gezahlt hat das Unternehmen aber nicht - sondern stattdessen Insolvenz angemeldet. Im Falle Openmallmaster wurden fünf Verfahren gewonnen und zwei verloren. Grund war, dass nach Ansicht des Gerichts in diesen Fällen zwar bewiesen war, dass die Kläger auf der Baustelle gearbeitet hatten, aber nicht, dass sie für die beklagte Firma tätig waren. Schlüsselfigur ist dabei ein Mann, den alle nur Sascha nannten. Auf seinen Auftrag hin arbeiteten sie an der Mall, er zahlte ihren Lohn, er war ihr Ansprechpartner. In mehreren Verfahren erklärte der Anwalt von Openmallmaster, dieser Sascha sei nie berechtigt gewesen, irgendjemanden mit Arbeit an der Mall zu beauftragen. Sascha selbst konnte das Gericht nie auffinden, um ihn zu befragen.
Auch sonst hatten es die Arbeiter vor Gericht nicht leicht. Einmal meldete sich der Geschäftsführer von Openmallmaster krank, statt vor Gericht zu erscheinen. Einmal erschien ein Dolmetscher, der aber nicht vereidigt war, weshalb die Verhandlung vertagt werden musste. In diesem Frühjahr verstarb dann der Anwalt der beklagten Firma und alle weiteren Termine wurden verschoben. Wie üblich, wurde ein anderer Rechtsvertreter von der Anwaltskammer mit der Abwicklung der Fälle des Verstorbenen beauftragt. Dem Pflichtverteidiger passte das nicht und legte - in einigen Fällen bekanntermaßen, in anderen wieder nicht - sein Mandat in allen Fällen der Auseinandersetzung um die Mall of Berlin nieder. Den Grund wollte er dem »nd« nicht nennen. Auch ließ er offen, ob er jemals mit seinem Mandanten sprechen konnte. Das Gericht jedenfalls hat alle Mühe, Vertreter der Firma zu erreichen. Aktuell soll laut Sebastian Kunz, Anwalt der Arbeiter, ein Haftbefehl gegen den Geschäftsführer laufen, weil dieser obwohl vom Gericht gefordert bisher keine Vermögensauskunft abgegeben habe. Ein Gerichtsvollzieher habe zudem an der dem Gericht bekannten Firmenadresse in Frankfurt am Main niemanden angetroffen und lediglich einen Briefkasten vorgefunden. Eine Telefonnummer ist nicht zu finden, weshalb Openmallmaster auch für »nd« nicht erreichbar war.
Einige Arbeiter erwägen nun, ihren Lohn von den Auftraggebern der Subunternehmen einzuklagen. Da die Generalübernehmerin FCL selbst Insolvenz angemeldet hat, wäre die Nächste in der Kette die Bauherrin HGHI. Anfragen von »nd« wurden bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.
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