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Stuttgarts Bahnhofsgegner erleiden Niederlage

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen den Tiefbahnhof Stuttgart 21 sind vor Gericht auch in der dritten Instanz gescheitert. Die Stadt Stuttgart habe das Bürgerbegehren zu Recht nicht zugelassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. (Az.: BVerwG 10 C 7.15) Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung von Stuttgart 21 erreichen. Dafür sammelten sie rund 35 000 Unterschriften. Die Mitfinanzierung des Milliarden-Projektes durch die Kommune sei verfassungswidrig, argumentierten die Kläger. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter allerdings anders. dpa/nd

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