Künstlergruppe darf keine Flüchtlinge fressen lassen
Bezirksamt verbietet Aktion vom Zentrum für Politische Schönheit / Gorki-Theater prüft rechtliche Mitteln
Berlin. Das Bezirksamt von Berlin-Mitte hat einer Mitteilung des »rbb« zufolge dem Zentrum für Politische Schönheit die Genehmigung für ihre Kunstaktion »Flüchtlinge fressen« entzogen. Wie der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Harald Büttner mitteilte, habe die Gruppe ihre Aktion unter »falschen gesetzlichen Rahmenbedingungen« angemeldet.
Büttner erklärte, bei der Behörde sei die Informationsveranstaltung »Geschichte des Grundgesetzes seit dem Römischen Reich bis heute« angemeldet und auch später genehmigt worden. Seiner Einschätzung nach handele es sich bei der Aktion aber »mitnichten« um eine solche Informationsveranstaltung, sondern um eine »bewusste politische Provokation«.
»Das Berliner Straßengesetz sieht politische Agitation im öffentlichen Raum nicht vor«, sagte Büttner dem »rbb«. »Es handelt sich nach meiner Einschätzung um eine Versammlung, die beim Polizeipräsidenten anzumelden wäre als Demonstration oder Versammlung. Das ist nicht geschehen.« Deshalb habe das Amt die Sondernutzungserlaubnis zurückgezogen und eine Verfügung erlassen: »Ende der Veranstaltung und Abbau«. Wenn die Veranstalter dieser Anweisung nicht nachkommen, könnte der Fall sogar vor dem Berliner Landgericht landen.
Das Zentrum für Politische Schönheit kündigte am Dienstagmittag auf Facebook an, die umstrittene Aktion auch trotz des Verbots fortführen zu wollen: »Hier wird gar Nichts abgebaut! Wir machen gerade die versprochene Informationsveranstaltung. Seit wann können Informationen nicht mehr provozieren?«
Auch die Leitung des Theaters stellte sich hinter die Aktionsgruppe. »Die Arena vor dem Maxim Gorki Theater bleibt stehen«, teilte die Bühne am Dienstag mit. Der geschäftsführende Direktor Jürgen Maier sagte, die Inszenierung sei ein Kunstprojekt. Diese sei im Mai auch als Theaterprojekt vom Grünflächenamt genehmigt worden. »Wir sind ein Theater und machen Kunst.« Die Bühne werde mit den gebotenen rechtlichen Mitteln gegen eine mögliche Verfügung vorgehen. seb/Agenturen
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