Was ist nach einem Jahr geblieben?

Mietpreisbremse

  • Lesedauer: 3 Min.
Nach einem Jahr fällt die Bilanz der Mietpreisbremse ernüchternd aus. Das liegt sowohl an Vermietern als auch an den Mietern selbst. Dazu Fragen & Antworten.

Neuer Vertrag, neue Rekordmiete? Mit der Mietpreisbremse wollte die Politik Wuchermieten den Kampf ansagen. Doch ein Jahr nach ihrer Einführung sind sich Experten einig: Die Bremse funktioniert nur schlecht - und wirkt teils sogar wie ein Gaspedal für steigende Mieten.

Was sollte die Mietpreisbremse bringen?

Eigentlich sollte die Mietpreisbremse sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Metropolen verhindern. Berlin führte sie im vergangenen Juni als erstes Bundesland ein. Inzwischen gilt sie in 11 von 16 Ländern - in 308 ausgewählten Städten. Hier dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Welche Wirkung hat die Mietpreisbremse nach einem Jahr erzielt?

Die Bremse bremst nicht - zumindest nicht überall. Kurzfristig hat sie vielerorts sogar preistreibend gewirkt, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in einer neuen Studie berechnet hat. In Städten, in denen eine Preisbremse drohte, erhöhten viele Vermieter auf den letzten Drücker die Mieten. Denn wer vor der Mietpreisbremse viel kassierte, kann auch danach dabei bleiben.

Nach Einführung machte sich die Mietpreisbremse nach DIW-Berechnungen kaum bemerkbar. Die Mieten stiegen in den untersuchten Gegenden mit Preisbremse sogar etwas stärker als in denen mit »ungebremstem« Wohnungsmarkt. Für seine Analyse hat das Institut angrenzende Postleitzahl-Bezirke untersucht - je einen mit Bremse, einen ohne.

Zu ähnlichen Ergebnissen war zuletzt auch Forschungsinstitut Empirica gekommen. Demnach lagen die Mieten in Berlin 4,8 Prozent über dem Niveau vor der Mietpreisbremse. Auch Mietervereine berichten, Mieter zahlten oft deutlich zu viel.

Wo hakt es beim Vermieter?

Ihnen drohen keine Strafen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben der Mietpreisbremse halten. Schlimmstenfalls müssen sie ab dem Zeitpunkt einer Rüge niedrigere Einnahmen akzeptieren. Rückzahlungen oder gar Bußgelder gibt es nicht.

Und auf Mieterseite?

Mieter wagen es oft nicht, auf ihr Recht zu pochen. Kaum jemand rüge eine zu hohe Miete, während er noch in der Schlange zur Wohnungsbesichtigung stehe, sagt Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz. Sei der Vertrag erst einmal unter Dach und Fach, fechte ihn kaum ein Mieter an. »Dann haben viele im Kopf: Verträge muss man einhalten.«

Dazu kommen unsichere Erfolgsaussichten. Denn das Gesetz lässt eine Reihe von Ausnahmen zu: Bei Neubauten und nach umfassender Modernisierung gilt es nicht - und auch nicht, wenn der Vermieter vor Inkrafttreten schon höhere Mieten kassiert hat. Informationen über die Vormiete habe aber kaum ein Mieter, gibt Ropertz zu bedenken. »Warum sollte ich ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter riskieren bei so ungewissem Ausgang?«

Was will die Politik tun?

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) sagte der »Süddeutschen Zeitung« vom 31. Mai 2016, er könne sich Nachbesserungen am Gesetz vorstellen: »Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen, und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen.« Maas warnte davor, die Mietpreisbremse bereits für wirkungslos zu halten.

Was fordern Verbände?

Das DIW hält die Mietpreisbremse auf lange Sicht für den falschen Weg. Stattdessen müssten mehr Wohnungen gebaut werden - auch mit Unterstützung der Politik. Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, fordert strengere Auflagen und Geldstrafen für Vermieter. »Wir brauchen Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten.« dpa/nd

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