Verdächtige Kinder
Koalition beschließt Datenerfassung von 14-Jährigen
Berlin. Die Große Koalition hat sich auf die Speicherung von Daten jugendlicher Terrorverdächtiger ab dem 14. Lebensjahr verständigt. Ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf über den besseren Informationsaustausch im Anti-Terror-Kampf sieht vor, das bisher geltende Alter 16 im Verfassungsschutzgesetz um zwei Jahre abzusenken. Die Daten der Jugendlichen ab 14 dürften gespeichert werden, wenn »tatsächliche Anhaltspunkte« dafür bestehen, dass der Minderjährige Straftaten wie etwa einen Anschlag plant, begeht oder begangen hat, soll es nach dem Willen von Union und SPD in dem neuen Gesetz heißen.
Bislang dürfen Daten von 14- und 15-Jährigen nur in Ausnahmefällen gespeichert werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, »dass die Speicherung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist«. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass dies bereits in einigen Fällen passiert. Der Verfassungsschutz führt demnach zu vier Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren Akten in der Kategorie Islamismus. Die geplante Neuregelung ist Teil des Gesetzes zum Informationsaustausch im Anti-Terror-Kampf, das der Bundestag noch in dieser Woche beschließen soll.
Die Große Koalition reagiert mit dem Änderungsantrag auch auf den Fall einer mutmaßlichen 15-jährigen Islamistin, die im Februar einen Polizisten am Hauptbahnhof Hannover mit einem Messer schwer verletzt hatte. »Erschreckend ist, wie viele Minderjährige sich immer früher und schneller radikalisieren und teilweise sogar an Kampfhandlungen in Syrien und dem Irak teilnehmen«, sagte der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka der »Welt«. »Hier ist eine massive Präventionsarbeit notwendig, aber auch eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz, insbesondere wenn die Gefahr erheblicher Gewaltakte von diesen jungen Menschen ausgeht.« Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hält die neue Maßnahme für »sinnvoll und geboten«. Die Union hatte die Neuregelung bei der ersten Beratung des Gesetzes Anfang Juni verlangt. Laut der Kleinen Anfrage der Linksfraktion hatte auch der Verfassungsschutz auf die Verschärfung gedrängt. AFP/nd
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