Zahl der Vorwürfe ist erneut angestiegen
Medizinrecht: Behandlungsfehler
Die aktuellen Zahlen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zeigen: Die Anzahl der Vorwürfe gegenüber ärztlichen Behandlungsfehlern ist steigend. Während im Vorjahr noch 14 663 Fälle gemeldet wurden, lag die Zahl 2015 bei 14 828 - ein Viertel davon waren nachweislich Behandlungsfehler.
Was ist eigentlich ein Behandlungsfehler?
Juristisch gesehen schließen Arzt und Patient bei jeder ärztlichen Behandlung einen Vertrag. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten eine ordnungsgemäße Behandlung schuldet, die dem geltenden medizinischen Stand zum Zeitpunkt der Behandlung entspricht. Außerdem hat der Patient Anspruch auf eine umfassende Aufklärung im Vorfeld der Behandlung. Risiken und Alternativen muss der Arzt verständlich erklären. Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt diese Standards - vorsätzlich oder fahrlässig - nicht erfüllt oder seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt.
Sicherheitskultur in Deutschland unzureichend
Behandlungsfehler werden in Deutschland nicht systematisch gemeldet oder erfasst. Sie liegen unter anderem beim MDK, bei den Krankenkassen, bei Schlichtungsstellen oder Anwälten. Das führt dazu, dass die Datenlage intransparent ist.
Dabei würden diese Daten helfen, eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung zu erarbeiten. Insofern ist eine offene Fehlerkultur mehr als wünschenswert. Wie der MDK fordert auch die Siemens-Betriebskrankenasse (SBK) eine zentrale Meldestelle für diese Fehler - denn nur so können sie umfassend reduziert werden.
Die Analysen zeigen: Die Hälfte aller Vorwürfe gegenüber Fehlern richtet sich an die Chirurgie. Ein Vorwurf bedeutet aber noch nicht, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Vorwürfe entstehen oft dann, wenn im Vorfeld eines chirurgischen Eingriffs die Risiken der Behandlung nicht klar genug kommuniziert werden.
Viele Versicherte wenden sich zum Beispiel bei sogenannten aufklärungspflichtigen Komplikationen an ihre Krankenkasse. Komplikationen können auch bei größter ärztlicher Sorgfalt auftreten und stellen keinen Behandlungsfehler dar. Ein Aufklärungsgespräch vorab gibt dem Patienten Sicherheit und sorgt für Klarheit.
Was tun bei Verdacht?
Generell ist zu empfehlen, sich bei Bedenken die Behandlung nochmals von dem behandelnden Arzt ausführlich erklären zu lassen. Sind die Zweifel danach nicht ausgeräumt, helfen in aller Regel die Krankenkassen mit ihrem Behandlungsfehlerservice telefonisch weiter.
Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse den Auftrag erteilen, den Fall zu prüfen. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird festgestellt, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht wurde. Nur dann sind die Schadenersatzforderungen aussichtsreich. In der Regel entstehen durch die Begutachtung keine Zusatzkosten. SBK/nd
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