Ein Minister gerät in Erklärungsnot
Der Eutiner Polizeiskandal zieht Kreise - beschuldigte Anwärter könnten bald Beamte sein
In dieser Woche steht im schleswig-holsteinischen Polizeiskandal eine wichtige Entscheidung an. Innenminister Stefan Studt (SPD) muss sich am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erklären. Es geht um die Aufklärung und mögliche Sanktionierung von Vorfällen aus dem Frühjahr 2014: Männliche Polizeischüler sollen sexistische Beleidigungen geäußert haben, es habe Übergriffe gegeben, rassistische und rechtsradikale Sprüchen seien gefallen. Die Zeit drängt: Die beschuldigten Polizeischüler stehen zum Stichtag 1. Juli vor ihrer Verbeamtung und damit vor ihrer Aufnahme in den regulären Polizeidienst.
Die entsprechenden Berichte sind eigentlich so stichhaltig, dass eine Nichtbeachtung durch Vorgesetzte undenkbar erscheint. Genau das aber war bei einer ersten Untersuchung der Geschehnisse passiert, nachdem die jungen Männer Ende 2014 von drei Polizeischülerinnen gegenüber ihren Vorgesetzten angezeigt wurden. So wurde aus dem Umgang mit einem ursprünglichen Skandal eine neuerliche Affäre. Inzwischen wurde dem Innenminister detailliertes Belastungsmaterial anonym zugeschickt, das den SPD-Politiker in Erklärungsnot bringt.
Es geht um eine WhatsApp-Gruppe eines Ausbildungsjahrgangs an der Polizeischule Eutin. Was in dieser Gruppe über den elektronischen Mitteilungsdienst von wenigen angehenden Polizisten gepostet wurde, ist mit dem Berufsbild des Polizisten unvereinbar und wohl eher von strafrechtlicher Relevanz. So soll ein Polizeischüler erklärt haben, wenn ein Mensch mit Migrationshintergrund bei einer Demonstration am Boden liege, »würde ich nochmal drauftreten«. Über die WhatsApp-Gruppe soll auch ein Plakat mit den Worten »Weiß hat frei & Schwarz muss arbeiten« verbreitet worden sein. Auch wurden unsittliche Berührungen während des Sportunterrichts gemeldet.
Patrick Breyer aus der Fraktion der Piratenpartei im Landtag von Schleswig-Holstein hat den Fall öffentlich gemacht. Für ihn ist es vollkommen unbegreiflich, dass die in Umlauf gebrachten anzüglichen wie rassistischen Postings weder straf- noch disziplinarrechtliche Folgen für die Urheber haben sollen. Nach der Aussage des Abgeordneten sind abfällige Bemerkungen gegenüber Polizeianwärtern mit Migrationshintergrund verbreitet worden. Einer der Anwärter soll gar geschrieben haben, er habe Lust, mit einer Maschinenpistole in eine Moschee reinzustürmen.
Ein Disziplinarverfahren wurde nach Prüfung durch den Chef der Polizeischule nicht eingeleitet, ein Ermittlungsverfahren eingestellt. Eine befremdliche Begründung war unter anderem, bei der WhatsApp-Gruppe habe es sich um einen begrenzten und geschlossenen Personenkreis gehandelt - somit habe es keine Öffentlichkeit für besagte Aussagen gegeben, so dass der Vorwurf der Volksverhetzung nicht greife. Unmittelbar nach der Einstellung wurden alle Unterlagen vernichtet - aus Datenschutzgründen, wie es heißt. Dem Minister wurden nun jedoch ausgedruckte Wortprotokolle mit Namen und Uhrzeiten aus der Whats-App-Kommunikation übermittelt, aus der sich exakt herleiten lässt, welcher Absender wann welche Botschaften verschickt hat. Der Ressortchef kam nicht umhin zu veranlassen, dass nun erneut geprüft werden soll, ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist.
Warum Studt mit dieser Aufgabe ausgerechnet erneut den Leiter der Polizeischule beauftragt hat, ist eine von vielen Fragen, die es am Mittwoch in der Ausschusssitzung zu klären gilt. Eine Beschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens liegt zur Entscheidung beim Generalstaatsanwalt in Schleswig, eine Entscheidung wird aber nach dortiger Auskunft noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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