Erosion der Aufsichtsräte
Immer mehr börsennotierte Unternehmen entziehen sich der Mitbestimmung - ein Beispiel
Damit hatte Walter Dillmann nicht gerechnet. Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende eines schwäbischen Maschinenbauers war neu im Aufsichtsrat (AR) des Unternehmens. Zu jedem Thema der Sitzung hatte der Vorstand ein Informationspapier mit eigenen Vorschlägen zusammen gestellt. Die hoch bezahlten Kontrolleure segneten alles ohne große Diskussion wie selbstverständlich ab - zum Lesen der Papiere blieb ohnehin keine Zeit. Vorab waren nur die vier Mitglieder des AR-Präsidiums informiert worden. So sollte die Belegschaft erst vor vollendeten Tatsachen aufgeklärt werden, dass ein Teil der letzten Tariferhöhung mit den freiwilligen, hart erkämpften Sozialleistungen verrechnet werden soll.
Die Mitglieder der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat sind gesetzlich zum Schweigen gegenüber den Kollegen verdammt. Dillmann erinnert sich noch gut an die wilden Streiks vergangener Tarifrunden. Damals hatte der Vorstand noch davor gewarnt, den Bogen nicht zu überspannen - hunderte von Arbeitsplätzen seien in Gefahr. Der Vertreter der Leitenden Angestellten, sonst ein treuer Vasall der Kapitalseite, wagte zu widersprechen - die gute Ertragslage und die boomende Nachfrage sorgten dafür, dass die Personalkosten stabil blieben. Diese seien inzwischen gemessen am Umsatz ohnehin so gering, dass die Tariferhöhung leicht zu verdauen sei.
Am Ende setzte sich der Vorstand dennoch durch, die Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld zum Teil mit der Tariferhöhung zu verrechnen. Mit seinem doppelten Stimmrecht entschied der Vorsitzende zugunsten der Kapitalseite. Da nutzten auch laute Proteste der Arbeitnehmerbank herzlich wenig. Gegenüber der Belegschaft musste sie Stilschweigen bewahren bis die Chefetage den Beschluss offiziell verkündet.
Abgehoben von der Basis agieren einige der führenden Gewerkschafter als Multi-Aufsichtsräte in einem luftleeren Raum, bemängeln Kritiker die real existierende Mitbestimmung Ausgabe Ost. Sie diene nur dazu, die fundamentalen Widersprüche zwischen Kapital und Arbeit zu vernebeln und eine Scheinpartnerschaft vorzugaukeln. Eine solche Grundsatzkritik - überwiegend aus dem linken Lager - führte dazu, dass die rücksichtslose Globalisierung zumindest für den deutschen Part tatsächlich etwas abgefedert würde; und zwar immer dann, wenn der Betriebsrat über den Tellerrand der »eigenen« Firma und des Heimatlandes blicken kann. Im Corporate Governance Kodex der amtlichen Expertenkommission stehen die Zeichen dagegen günstig, dass sich das noch ändern lässt. Der Kodex stellt Vorschriften und Gesetze dar, an die sich börsennotierte Unternehmen halten müssen und enthält Empfehlungen darüber, wie das am besten geht. Die Kommission überprüft ob der Kodex eingehalten wird und auch, ob er angepasst werden muss.
Die doppelte Aufspaltung der Entscheidungsgremien zwischen Aufsichtsrat und Vorstand einerseits, zwischen Kapital und Arbeit andererseits ist der Grund, weshalb die anderen europäischen Gewerkschaften das deutsche Modell bislang nicht auf ihre Fahnen geschrieben haben. Das führt jedoch zu einem Harmonisierungsproblem angesichts der rasch wachsenden Zahl an grenzüberschreitenden Übernahmen und Fusionen. Soll die neue Holding nach deutschem oder ausländischem Recht organisiert werden?
Deutsche Konzerne nutzen dieses Dilemma. um sich aus der Mitbestimmung zu verabschieden. »Die Praxis zeigt«, heißt es dazu in einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, »dass Unternehmen kurz vor erreichen des Schwellenwertes von 500 Beschäftigten (Drittel-Mitbestimmung) beziehungsweise 2000 Mitarbeiter (1976er Regelung) zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) umgewandelt werden.« Im Juni 2014 gab es in Deutschland insgesamt 94 Unternehmen mit einer solchen mitbestimmungsfreien Rechtsform - doppelt so viele wie 2005. Die gewerkschaftsnahen Forscher appellieren an die Bundesregierung, dieses Schlupfloch zu schließen. Mehr als 800 000 Beschäftigte werden »durch juristische Tricks um ihre Mitbestimmung gebracht« , klagen sie.
Derzeit gibt es noch 635 Unternehmen mit der 1976er Mitbestimmung, 2002 waren es noch 767. Hinzu kommen etwa 1500 AGs mit einer Drittelbeteiligung. »Besonders problematische Verhältnisse« konstatieren die Forscher im Einzelhandel. 21 Handelskonzerne mit 400 000 Beschäftigten hätten sich durch Rechtsformänderungen der Mitbestimmung entledigt. Ein Beispiel ist Aldi. Deutschlandweit beschäftigt der Doppelkonzern 66 000 Menschen - organisiert in zahlreichen Regionalgesellschaften, die alle knapp unter der Schwelle von 2000 Mitarbeiter liegen.
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