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Drei Jahre nach Eröffnung ist Dresdens Waldschlößchenbrücke erneut Thema vor Gericht

  • Lesedauer: 3 Min.
Seit 2013 rollt der Verkehr über die Dresdner Waldschlößchenbrücke. Der juristische Streit um die Baugenehmigung aber geht weiter. Nun beschäftigt der Fall erneut das Bundesverwaltungsgericht.

Dresden. Dauerstreit Brückenbau: Nach gut einem Jahr ist der Fall Waldschlößchenbrücke nun zurück am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Der 9. Senat verhandelt am Mittwoch erneut über die Klage der Grünen Liga Sachsen von 2004 gegen den Bau der Brücke - in letzter Instanz. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar müssen europäische Naturschutzvorgaben berücksichtigt werden. Bei der mündlichen Verhandlung geht es nun darum, was dieses Urteil für die umstrittene Brücke bedeutet. Unklar ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin, ob sofort entschieden wird oder ob es einen Verkündungstermin gibt.

Die Leipziger Richter hatten das Verfahren im März 2014 ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der befand knapp ein Jahr später, dass die sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) auch im Nachhinein berücksichtigt werden muss. Sie regelt, wie natürliche Lebensräume von Wildtieren und Pflanzen zu schützen sind. Dabei wurde auch eine Liste besonders schutzwürdiger Gebiete erstellt. Als der Planfeststellungsbeschluss erging, war der Brückenstandort im Elbtal noch nicht als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung eingestuft. Das entbindet die Planer aus EuGH-Sicht nicht von einer Nachprüfung. Damit könnte der Planfeststellungsbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht für unrechtmäßig erklärt werden.

Der betroffene Teil der Flusslandschaft war nach dem Baubeschluss von der Europäischen Kommission in die Liste der sogenannten FFH-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden. Die Leipziger Richter wollten deshalb von ihren EU-Kollegen wissen, ob die in der entsprechenden EU-Richtlinie vorgegebenen Regelungen nachträglich hätten beachtet werden müssen - und wenn ja, ob dies in ausreichendem Maße geschehen ist. In einem Planänderungsverfahren hatte die Stadt im Jahr 2008 eine nachträgliche Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Schon in ihrem Vorlagebeschluss hatten die obersten deutschen Verwaltungsrichter von Verfahrensfehlern bei der Baugenehmigung und einem von der Grünen Liga angefochtenen Urteil dagegen aus der Vorinstanz gesprochen. Die Grünen rechnen daher mit nachträglichen Auflagen zum Naturschutz.

Die Brücke war im August 2013 nach sechsjähriger Bauzeit für den Verkehr freigegeben worden. 2009 hatte die UNESCO dem Dresdner Elbtal den Weltkulturerbe-Titel aberkannt, weil das Bauwerk aus ihrer Sicht das Landschaftsbild dramatisch veränderte.

Unabhängig von der ausstehenden BverwG-Entscheidung sieht die Grüne Liga den Naturschutz mit dem EuGH-Urteil gestärkt. Die Höherbewertung des auch für Deutschland geltenden Habitatschutzes hat aus ihrer Sicht Bedeutung für weitere Bauvorhaben in Sachsen.

Zu Folgen des zu erwartenden Urteils der Leipziger Richter wollten sich die Beteiligten - Grüne Liga als Kläger und Freistaat als Beklagter - zuvor nicht äußern. »Wir werden unseren Standpunkt vortragen«, sagte ein Sprecher der Landesdirektion Sachsen. Die Entscheidung des EuGH sei zur Kenntnis genommen und geprüft worden. Auch Mehnert will Verhandlung und Urteil abwarten. »Der Prozess geht schon über so viele Jahre, da kommt es auf ein oder zwei Wochen nicht an.« dpa/nd

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