Endlich Schluss mit lustig für Schaulustige?

Gesetzesinitiative des Bundesrates gegen Gaffer bei Unfällen

  • Lesedauer: 3 Min.
Gaffern, die nach schweren Unfällen oft die Arbeit der Rettungskräfte behindern, soll künftig das Handwerk gelegt werden.

Der Bundesrat beschloss am 17. Juni 2016 eine Gesetzesinitiative, die Strafen von bis zu einem Jahr Haft für Menschen vorsieht, die Rettungsarbeiten durch den Aufenthalt an der Unglücksstelle behindern. Bisher ist dies nur strafbar, wenn damit Gewalt oder deren Androhung verbunden ist.

Weil die Schaulustigen immer häufiger die Opfer von Unglücken fotografierten, soll auch hier das Gesetz verschärft werden. Die Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

Der strafrechtliche Schutz dagegen erfasst bislang nur lebende Personen. Nach dem Willen des Bundesrates soll er auf Bilder Verstorbener ausgeweitet werden. Der Gesetzentwurf wurde an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet.

Worin besteht das Problem?

Wenn es auf der Straße kracht oder ein Haus brennt, kommen schnell Neugierige dazu. Für die Rettungsprofis sind Schaulustige aber oft alles andere als lustig. Immer häufiger berichte die Polizei, dass Verletzte oder Sterbende begafft und per Smartphone fotografiert und gefilmt werden. Oft würden Helfer sogar regelrecht ausgebremst, weil ihnen Gaffer im Weg stehen oder ein geparktes Auto den Rettungswagen blockiert.

Was wollen die Länder?

Auf Initiative Niedersachsens startete der Bundesrat nun einen konkreten Vorstoß. Neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll demnach: »Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.« Dabei soll »behindern« alles umfassen, was Einsätze zumindest erschwert - also auch ein bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben, das Retter an ihrer Arbeit hindert.

Was sagen Rettungskräfte?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Pläne des Bundesrates. Immer wieder müssten seine Kollegen gegen Neugierige vorgehen, sagte GdP-Chef Oliver Malchow. Dabei sei ihre wichtigste Aufgabe, Unfallbereiche abzusperren und Rettern den Rücken frei zu halten. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) sieht in der Gesetzesvorlage einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreiche, wie DFV-Präsident Hartmut Ziebs sagte: »Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern.«

Was will der Bundesrat noch?

Schärfere Sanktionen soll es auch für sensationsgieriges Fotografieren und Filmen geben. Die Gesetzeslage muss der Realität von Smartphones und Facebook angepasst werden, heißt es. Eine Lücke gebe es, was Getötete bei Unglücken angeht. Bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe angedroht bekommen soll daher, wer von einer verstorbenen Person eine Bildaufnahme macht und verbreitet, die diese zur Schau stellt.

Wie geht es mit dieser Gesetzesinitiative weiter?

Allein beschließen kann der Bundesrat die Pläne nicht, deshalb bringt er den Gesetzentwurf nun in den Bundestag ein. Die Bundesregierung muss ihn innerhalb von sechs Wochen samt eigener Stellungnahme an das Parlament leiten. Wie es weitergeht, muss sich dann zeigen. Der Bundestag hat über die Vorlage »in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen«, heißt es im Grundgesetz. dpa/nd

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