Polizei erklärt Spitzeleinsatz für rechtswidrig
Das Hamburger LKA hat nun vor Gericht anerkannt, dass die Pressefreiheit auch alternative Radios schützt
Sorry, wir haben uns geirrt: Im Prozess um die Einschleusung einer verdeckten Ermittlerin im Alternativradio FSK hat die Hamburger Polizei eingeräumt, dass der Schnüffeleinsatz in Teilen der linken Szene nicht rechtens war. In einem 31-seitigen Schreiben an das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte die Rechtsabteilung des Landeskriminalamts (LKA), dass die Ausspähung des Senders gegen Gesetze verstoßen hat: »Nach nochmaliger Überprüfung und Bewertung der Rechtslage ist einzuräumen, dass die verdeckte Mitarbeit der Beamtin unter der Legende ›Iris Schneider‹ von 2003 bis 2006 und das in diesem Zusammenhang erfolgte Betreten von Räumlichkeiten rechtswidrig waren.«
Späte Einsicht? Im November vergangenen Jahres hatte das FSK gegen die Bespitzelung vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben, um die Rechtswidrigkeit der Überwachungsmaßnahmen festzustellen. Der Sender hatte sich dabei vor allem auf die Freiheit der Berichterstattung berufen, die durch die staatliche Ausspähung verletzt worden sei. Bevor das LKA schließlich auf seine aktuelle Linie umschwenkte, hatte der Polizeijustiziar Jens Stemmer dafür plädiert, dass für das Radio FSK der Schutz der Presse- und Medienfreiheit nicht gelte. Denn als »Mitmachradio« und »offenes Mikrofon« sei das FSK »prinzipiell für jeden zugänglich«, so Stemmer, deswegen sei das Betreten des Radiosenders, das Senden und das Betreten von Privatwohnungen durch Iris P. zulässig gewesen. Erst vor Kurzem gab die Polizei das Erklärmuster auf.
Ende 2014 war herausgekommen, dass das LKA eine verdeckte Ermittlerin unter dem Decknamen »Iris Schneider« ins Sender Kombinat und in das linke Veranstaltungszentrum Rote Flora eingeschleust hatte, angeblich zur präventiven »Gefahrenabwehr«. »Iris Schneider« war die erste von insgesamt drei Ermittlerinnen, die in der Szene um die Rote Flora und das FSK verkehrten und die in den vergangenen zwei Jahren enttarnt worden waren. Um ihrem Auftrag nachzukommen, war die Polizeiagentin sogar eine sexuelle Beziehung zu Menschen aus den linken Politkreisen eingegangen und hatte an Treffen in Privatwohnungen teilgenommen.
Kritik am lockeren Umgang mit den Grundrechten kommt unter anderem von Hamburgs oberstem Datenschützer. Durch die verdeckte Datenerhebung durch die Polizei werde »regelmäßig und intensiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Personen eingegriffen«, erklärte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, »denn es werden heimlich - das heißt ohne Erkennbarkeit einer polizeiliche Maßnahme - personenbezogene Daten erhoben.« Weiterhin seien durch die Eingriffe das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Rundfunkfreiheit betroffen. Darüber hinaus fehle für den Einsatz der verdeckt ermittelnden Beamtin als »Beobachterin für Lagebeurteilung eine tragfähige Rechtsgrundlage«.
Der geheimdienstliche Einsatz gegen die alternative politische Szene habe in Hamburg Tradition, verdeutlichte die Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Schneider (LINKE): »Die Hamburger Polizei pflegt ein besonders ausgeprägtes Feindbild in Richtung links.« Besonders bedenklich sei dabei auch »der Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz«, so Schneider. Andererseits verzichte die Polizei ausdrücklich auf verdeckte Ermittler in der Neonaziszene.
Doch warum zeigt sich Hamburgs Polizeiführung so ungewohnt selbstkritisch? Mit dem unerwarteten Eingeständnis vor dem Verwaltungsgericht wollte das LKA möglicherweise verhindern, dass weitere Details der damaligen Ausspähaktion der Agentin »Iris« vor Gericht landen, vermutete Martin Trautvetter vom Vorstand des Radios: »Das Ziel, auf dem Wege der Klage weiter zur Sachaufklärung beizutragen, werden wir nun wohl nicht erreichen.« Dennoch sei man froh über die Entwicklung: »Für uns war und ist es wichtig, auf eine gerichtliche Feststellung des Eingriffs in die Pressefreiheit zu bestehen.«
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