Thüringer Polizei schnitt heimlich Zehntausende Telefonate mit
Bericht: Gesprächen ohne Wissen und Zustimmung der Anrufer und Angerufenen automatisch aufgezeichnet
Berlin. In Dienststellen der Thüringer Polizei sollen einem Medienbericht zufolge jahrelang heimlich Telefonate mitgeschnitten worden sein. Seit 1999 seien offenbar Zehntausende von Gesprächen ohne Wissen und Zustimmung der Anrufer und Angerufenen automatisch aufgezeichnet worden, berichtete MDR Thüringen am Mittwoch. Es bestehe zumindest der Verdacht, dass auch Telefonate mit Rechtsanwälten, Justizbeamten, Sozialarbeitern und Journalisten sowie anderen Personen aufgenommen wurden, die dienstlich interne Nummer der Thüringer Polizei wählten.
Mit diesem Vorgehen sei massenhaft in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen worden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Thüringer Landtag, Steffen Dittes von der Linkspartei, dem Sender. Es sei nun Aufgabe des Innenministeriums, den Umfang der Affäre aufzuklären. So müsse untersucht werden, wie viele Betroffene aus welchen Bereichen festzustellen sind und wie die Daten gespeichert und gelöscht wurden. Im Mittelpunkt stünden aber die Fragen, warum die Aufzeichnungen im Jahr 1999 angeordnet wurden und wie und durch welche Stellen sie genutzt wurden. »Aus meiner Sicht war das illegal«, sagte Dittes dem epd.
Hintergrund der jahrelangen Abhöraktion soll ein Erlass des Thüringer Innenministeriums vom August 1999 sein. Auf dieser Grundlage wurde in allen Thüringen Polizeidienststellen eine automatisierte Mitschnittfunktion von bestimmten internen Nummern installiert, so der MDR, der sich auf ihm vorliegende interne Unterlagen beruft. Bisher sei unklar, wer dann entschieden habe, welche der Aufzeichnungen weiter gespeichert oder gelöscht wurden. Auch sei nicht geklärt, wo die Daten gespeichert wurden.
Aufgeflogen sei diese Praxis durch die Aktivitäten eines Staatsanwaltes im Frühjahr 2016, so der Sender. Der habe bei Nachforschungen festgestellt, dass dienstliche Telefonate, die er mit einer Ostthüringer Polizeidienststelle führte, mehrfach ohne sein Wissen und seine Zustimmung gespeichert wurden. Er beschwerte sich bei der Thüringer Polizeiführung, die danach die Mitschnitte Anfang Juli gestoppt haben soll.
Grundsätzlich dürfen Telefone von der Polizei nur abgehört werden, wenn ein Richter das anordnet, erläuterte der MDR. Nur in Ausnahmen wie bei einer schweren Straftat oder der Ortung von Vermissten dürfe der Leiter einer Polizeibehörde das Anzapfen des Telefons anweisen. Er müsse sich das aber hinterher von einem Richter bestätigen lassen. Grundlage dafür sei das Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Darüber hinaus werden nur Notrufe offiziell aufgezeichnet. dpa/nd
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