Castor-Gegner erstreitet Schmerzensgeld

Karlsruhe: Polizei setzte Anti-Castor-Demonstranten rechtswidrig für mehrere Stunden fest

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Einem Atomkraftgegner, den Polizisten bei einem Castor-Transport nach Gorleben in Gewahrsam genommen hatten, steht Schmerzensgeld zu. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des Mannes statt, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Der Mann hatte mit rund 3000 anderen Demonstranten im November 2011 die Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg blockiert. Als er sich weigerte, die Gleise zu verlassen, brachte ihn die Polizei mit etwa 1350 anderen Protestierern zu einer nahen Wiese, wo sie ihn mindestens acht Stunden in einem provisorischen Gewahrsam festhielt.

Das Landgericht Lüneburg stellte später fest, dass das rechtswidrig war, weil die Anordnung eines Richters fehlte, sah aber keinen Anlass für Schmerzensgeld. Das verletzt den Mann dem Karlsruher Beschluss zufolge in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person. Das Gericht hätte die abschreckende Wirkung der Maßnahme berücksichtigen müssen. Ob sich der Demonstrant am Gleis aufhalten durfte, spiele für die verfassungsrechtliche Beurteilung keine Rolle. Das Landgericht muss auf dieser Grundlage noch einmal entscheiden. (Az. 1 BvR 1717/15)

Gegen den vorerst letzten Castor-Transport vom französischen La Hague nach Gorleben in Niedersachsen hatte es besonders heftige Proteste gegeben. Mehr als 20.000 Polizisten waren damals im Einsatz. Agenturen/nd

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