Klare Positionen

Kachelmann vs. Springer

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Der Rechtsstreit zwischen Wettermoderator Jörg Kachelmann und dem Medienkonzern Axel Springer geht weiter. Das Unternehmen legte gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein, wie ein Sprecher am Montag dem Evangelischen Pressedienst sagte. Das Gericht hatte Kachelmann Mitte Juli als Ausgleich für 26 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Geldentschädigung von insgesamt 395 000 Euro zugesprochen. Inklusive Zinsen muss Springer dem Moderator rund 513 000 Euro zahlen. »Wir haben eine klare Position: Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen in dieser Größenordnung sanktioniert werden«, sagte der Springer-Sprecher. »Dies würde eine einschüchternde Wirkung auf die freie Presse haben.« Die »Bild«-Zeitung und »bild.de« hatten 2010 und 2011 intensiv über den Strafprozess wegen Vergewaltigung gegen Kachelmann berichtet, der mit einem Freispruch endete.

Kachelmann verlangte als Schmerzensgeld ursprünglich 2,25 Millionen Euro, im Berufungsverfahren forderte er 950 000 Euro. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln hatten sowohl der Moderator als auch Springer Berufung eingelegt.

Im März 2010 war Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte, verhaftet worden. Im Mai 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt. epd/nd

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