Jenseits von Gina-Lisa

Der Fall Lohfink: Eine vorläufige Bilanz zu einem vielsagenden Gerichtsverfahren im Zeitalter von Twitter

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 5 Min.

In Deutschland reicht also noch nicht einmal der Videobeweis einer Vergewaltigung für eine Verurteilung. Stattdessen muss das Opfer zahlen! Die Brieffreundin in Übersee, die eigentlich eine hohe Meinung hat vom Rechtssystem in Alemanha, war erschüttert vom Fall Gina-Lisa, der sie auf Twitter ereilte. Und enttäuscht von ihrem Bekannten, der sich ihrer Wut so nicht anschließen wollte. Es wurde gegoogelt, Links wurden verschickt - und der Ausgang des Disputs bleibt ungewiss: Hatten sich nicht, schrieb sie zuletzt, sogar die Frauenministerin und der Justizminister hinter das Opfer gestellt?

Dabei hatte der Bekannte durchaus Bauchschmerzen rund um die Causa. Doch um diese zu erläutern, müsste er ziemlich weit ausholen. Begonnen etwa mit der Feststellung, dass es in dem jetzt zunächst mit einer hohen Geldstrafe von 24 000 Euro gegen das Fotomodell beendeten Prozess nicht primär darum ging, ob die Vorfälle jener Nacht eine Vergewaltigung waren. Es ging um die Frage, ob Lohfink bewusst und gezielt eine falsche Verdächtigung erhoben hatte, um anderen zu schaden.

Die erste Frage wurde vor bereits vier Jahren verneint - und zwar aus genau den Gründen, die auch jetzt zur Sprache kamen: Der berühmte Videoschnipsel, in dem sie »Nein« und »Hör auf« sagt, sei im Kontext weiterer Clips so zu werten, dass sich dies auf das Filmen bezog und nicht auf den Sex. Die Aufnahmen zeigten keine Anzeichen für »vigilanzmindernde« Drogen. Lohfink habe zunächst nur die Verbreitung der Videos angezeigt und den Sex als konsensual bezeichnet.

All diese Hinweise waren schon 2015 in das erste Urteil gegen das Model eingegangen. Und bis zur Entscheidung über die jetzt erneut eingelegte Berufung ist es vermessen, vom Schreibtisch aus ein anderes Urteil zu fällen oder sich in Spekulationen über die Richterin und die Staatsanwältin zu ergehen. Zumal die Letztere im Ruf steht, Sexualstraftaten entschieden zu verfolgen.

Verurteilt wurden die beiden Männer 2014 wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. »Bild« waren Fotos angeboten worden, Material tauchte im Internet auf. Ein Grund für die erwähnten Bauchschmerzen ist nun erstens das Strafmaß von 1300 Euro für diese Veröffentlichung. Angesichts der fünfstelligen Summe, die Lohfink jetzt zahlen soll und mit Blick auf die oft sechsstelligen Beträge, die - zivilrechtlich - am Ende weit weniger intimer Fälle stehen, in denen es etwa um Hochadlige geht, scheint diese Summe gering. Vielleicht wäre es im Zeitalter von Handykameras und Pornoportalen angebracht, über härtere Strafen für sexuelle Demütigung im Internet zu reden.

Zudem hätte der Umstand, dass das Geschehen nicht als Vergewaltigung gewertet wurde, umgekehrt nicht zwangsläufig zu einer so drastischen Verurteilung wegen falscher Verdächtigung führen müssen. Dass sich im Nachhinein sexuell missbraucht fühlt, wer solche Videos von sich im Netz findet, ist nachvollziehbar. Gerade, wenn Alkohol oder anderes im Spiel ist, können sich Erinnerungen verschieben, mit Gefühlen vermengen. Man hätte in solcher Richtung plädieren können.

Jedes Gericht hat Spielräume, dieses nutzte sie nicht. Das könnte auch mit der Skandalisierungstaktik der Verteidigung zu tun gehabt haben. Diese bestand offenbar darin, den Prozess um eine Neuauflage des Vergewaltigungsvorwurfs aufzuziehen und auf Öffentlichkeit zu setzen. Doch sind auch Staatsanwältinnen und Richterinnen Menschen. Sie werden nicht gern angeprangert - als Agentinnen einer Vergewaltigungskultur, als Täterschützerinnen.

Nun, nach dem Urteil, schweigt Ministerin Manuela Schwesig und ihr Kollege Heiko Maas lässt wissen, seine parallel zum Prozess gemachten Einlassungen zum Sexualstrafrecht seien nicht auf denselben gemünzt gewesen. Diejenigen aber, die sich viel zu voreilig in eine Kampagne zu einem nur vordergründig so klaren Fall gestürzt haben, machen weiter, wie ein Blick auf den einschlägigen Twitter-Hashtag zeigt. Dort sind Bekenntnisse gefragt. Die Sache ist zu einer Identitätsfrage geworden.

Woher kommt das? Spielt womöglich eine gewisse Erleichterung darüber eine Rolle, mit diesem Fall eine vermeintlich korrektere Begründung für die jüngste Verschärfung des Sexualstrafrechts gefunden zu haben, die zwar lange von Frauenrechtlerinnen vorbereitet wurde, ihren Durchbruch aber der - mit rassistischen Obertönen verbundenen - Reaktion auf »Köln« verdankte? Ist Selbststolz akademischer Frauen im Spiel, die sich durchgerungen haben, zu einem heterosexuellen Rollenmodell aus dem Unterschichtfernsehen solidarisch hinabzusteigen? Die maternalistische Hoffnung, Lohfink zu befreien, sie zu bessern?

Manche Artikel klingen so. Schon spiegle, registriert eine Pro-Autorin, die »äußere Erscheinung« des Fotomodells einen »inneren Wandel« wider: »Das Haar ist kürzer, die Kleidung dezenter. Ihre Tätowierungen, die sie seit jenem verhängnisvollen Juni 2012 in ihre Haut stechen lässt, wirken wie Wundmale auf einem zerbrechlich schmalen Körper.« Der Text geht tatsächlich so weit, der früheren Gina-Lisa »ein Gefühl der Würde und Selbstachtung« abzusprechen.

Die Twitterblase schützt vor der Einsicht in die Blamage. Doch hat das »Team Gina Lisa« wohl etwas zum Paradebeispiel des »Nein heißt Nein« erhoben, das dazu nicht taugt: Auch unter dem neuen Gesetz wären die Indizien keineswegs zwangsläufig anders gewertet worden. Die Unterstützerinnen haben einen missverstandenen Fall in offensivster Wortwahl politisiert und einen nicht minder lautstarken antifeministischen Backlash provoziert. Und nun führen sie eben diesen als sekundären Beleg dessen an, was der Fall, um den es geht, gerade nicht zeigt. Das ist eine Diskussionsstrategie wie aus einem Handbuch für Demagogen.

Selbst scharfe Geister scheinen getrübt. So seziert eine Diskutantin das jetzt wieder grassierende »Slut Shaming« gegen Lohfink, also die Verniedlichungshaltung, bei »einer wie der« könne von Vergewaltigung ja wohl sowieso nie die Rede sein. Doch dann verbreitet sie sich ausführlich über das angebliche Vorstrafenregister eines der von Lohfink Beschuldigten. In dem Prozess aber ging es um Lohfink.

Es ist richtig, möglichst alle nichtkonsensualen sexuellen Handlungen zu bestrafen. Allerdings kann - und soll - das neue Gesetz zu einer Zunahme von Fällen führen, in denen »harte« Indizien fehlen, insofern etwa der Nachweis von Verletzungen nicht mehr so stark im Vordergrund stehen wird. Jenseits von Gina-Lisa bedeutet »Nein heißt Nein« also auch, dass mehr Vertrauen in die Justiz nötig ist und nicht weniger.

Das ist die Lehre, die jetzt zu ziehen wäre. Ob sie beim »Team Gina Lisa« ankommt, ist freilich so fraglich - wie es schwer sein wird, sie über Ozean und Sprachbarriere hinweg jener Brieffreundin zu erklären.

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