Versorger scheitern mit Klage gegen Hinkley Point

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg. Das Gericht der EU hat eine Klage deutscher und österreichischer Stromversorger gegen die Subventionen für das britische AKW Hinkley Point abgewiesen. Der Ökostromanbieter Greenpeace Energy teilte mit, das Gericht habe die Klage als unzulässig bezeichnet. Man prüfe nun Rechtsmittel. Die geplanten Subventionen für den Neubau der Druckwasserreaktoren summieren sich laut einer Studie auf 108 Milliarden Euro. Die EU-Kommission hatte sie genehmigt. Die zehn klagenden Versorger fürchten Wettbewerbsnachteile. Greenpeace Energy betonte, der Streit habe grundsätzliche Bedeutung, weil Hinkley Point C als Blaupause für weitere AKW-Projekte dienen könne. Der Vertrag für die Erweiterung des AKW sollte am Donnerstag unterzeichnet werden. AFP/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.