Gutachten: CETA-Zusatzerklärung ist nutzlos

Völkerrechtler: Auslegungserklärung bietet keine rechtssicheren Verbesserungen / Grüne: »Rettungsversuche« von SPD-Chef Gabriel unglaubwürdig

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Berlin. Die Befürworter von CETA verweisen gern auf eine sogenannte Auslegungserklärung von EU und Kanada, mit dem auf die Kritik gegen das umstrittene Freihandelsabkommen reagiert werden soll. Doch diese Auslegungserklärung ist laut einem von den Grünen beauftragten Rechtsgutachten offenbar nutzlos: Wesentliche Kritikpunkte an dem umstrittenen Pakt könnten so nicht ausgeräumt werden, heißt es in einer Expertise des Nürnberger Völkerrechtlers Markus Krajewski, über die die »Rheinische Post« berichtet. »Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Gemeinsame Auslegungserklärung die bisherige Kritik am CETA-Kapitel zum Investitionsschutz nicht relativiert, da für keine der umstrittenen und kritischen Punkte rechtssichere Verbesserungen oder Lösungen angeboten werden«, heißt es darin unter anderem.

SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel will dem vorläufigen Inkrafttreten von CETA bereits am Dienstag im EU-Handelsministerrat zustimmen. Das Abkommen ist weithin umstritten, erst am Samstag haben in mehreren europäischen Ländern tausende Menschen dagegen protestiert. In Deutschland richtet sich unter anderem die Linkspartei gegen CETA. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte nun mit Blick auf das Gutachten, »die Bewertung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Die hektischen Rettungsversuche von Herrn Gabriel für CETA sind auf ganzer Linie unglaubwürdig«. Die nachträgliche Erklärung »entpuppt sich immer mehr als Luftnummer«, so die Grünen-Expertin Katharina Dröge.

Große Vorbehalte gegen CETA, das am 27. Oktober auf einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden soll, gibt es auch in Belgien – dort hat das wallonische Regionalparlament die notwendige Zustimmung zu dem Abkommen am vergangenen Freitag mit großer Mehrheit verweigert. Damit kann die belgische Regierung nicht zustimmen. Ohne einen einstimmigen Beschluss der Mitgliedsstaaten, kann wiederum die EU dem Abkommen nicht beitreten. Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold twitterte daraufhin: »Erfreulicher Dämpfer für CETA, aber unerfreuliche Hürde für Europas Handlungsfähigkeit. Regionalparlamente dürfen den Rat nicht blockieren.«

SPD-Chef Gabriel setzte bei der EU-Kommission gemeinsam mit mehreren seiner EU-Kollegen die genannte Zusatzerklärung durch, wonach strittige Punkte von CETA geklärt werden sollen. Außerdem haben in Deutschland knapp 200.000 Bürger Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um das Abkommen zu stoppen. Am vergangenen Donnerstag wies das Gericht mehrere Eilanträge der Kläger zurück. Allerdings machten die Richter der Bundesregierung mehrere Auflagen für den weiteren Umgang mit CETA. Unter anderem muss sie demnach festschreiben, dass Deutschland aus dem Abkommen aussteigt, falls ein späteres Urteil aus Karlsruhe dies vorgibt. nd/Agenturen

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