Hintertür für Genpflanzen per Gesetz

Umweltschützer warnen vor Entwurf aus dem Agrarministerium

  • Susanne Schwarz
  • Lesedauer: 3 Min.

Selbst auf dem Acker macht der Ton die Musik. Lange hat Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) um ein einziges Wort gestritten. Mit Erfolg: In Schmidts kürzlich vorgelegten Entwurf zur Reform des Gentechnikgesetzes ist nun zu lesen, Berlin solle, nicht nur könne, regeln, dass der Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Deutschland »beschränkt oder verboten« ist. »Soll« statt »kann« - das ist viel eher ein Bekenntnis dazu, dass man nach einem Verbot der Gentechnik strebt.

Sieben neue Maislinien, deren Gene so bearbeitet wurden, dass sie Insektenbefall oder chemische Unkrautvernichter überleben, sind auf EU-Ebene zurzeit im Zulassungsverfahren. Eine EU-Richtlinie vom vergangenen Jahr soll den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geben, solche Pflanzen unabhängig davon zu verbieten. Bisher ist das nur sehr umständlich möglich, indem ein Land durch neue Forschungsergebnisse begründet, warum es eine genetisch manipulierte Pflanze nicht zulassen möchte. Genau das soll Schmidts Gesetzentwurf regeln. Ziel dessen, so sein Ministerium, sei ein flächendeckendes Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen für ganz Deutschland. Das fordern auch Umweltschützer. Dass das mit Schmidts Vorschlag passiert, glauben manche allerdings nicht.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) etwa fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf bei der geplanten Kabinettssitzung am 2. November zurückzuweisen. Aus SPD-Kreisen heiße es, sagt BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer, die Umweltministerin habe sich so auf die Debatte um »soll« oder »kann« konzentriert, dass andere Kritikpunkte zu kurz gekommen seien. Etwa liege die Hürde für deutschlandweite Beschlüsse in Schmidts Vorschlag zu hoch.

Die einfachste Möglichkeit für ein nationales Anbauverbot ergibt sich während eines EU-Zulassungsverfahrens für eine Genpflanze. Der Minister will, dass für ein Verbot nicht nur die Mehrheit der Bundesländer zustimmen muss, sondern - und hier wird es unüblich - innerhalb von 45 Tagen auch sechs Bundesministerien ihr Ja geben müssen. »Es ist grotesk, dass ein einziges Ministerium die Macht bekommt, Anbauverbote scheitern zu lassen«, so BUND-Chef Hubert Weiger.

Zwar lässt der Gesetzentwurf, sollte ein flächendeckendes Verbot scheitern, noch zu, dass die Bundesländer jeweils für jede einzelne Genpflanze ein Verbot auf ihrem Territorium verhängen. Moldenhauer allerdings sieht darin eine inakzeptable Verlagerung einer Bundesverantwortung. Die Länder hätten gar nicht genug Strukturen und Geld, so die Umweltschützerin. »Da jedes Bundesland Gentech-Anbauverbote ausführlich begründen muss, sind Klagen der Gentechnik-Konzerne dagegen sehr wahrscheinlich«, sagt Moldenhauer. Wenn nicht alle Bundesländer es verbieten, entstehe zudem ein »Gentechnik-Flickenteppich«, warnt sie. Die Länder, die grüne Gentechnik ausschließen wollen, müssten sich dann darum kümmern, wie sie ihre Felder sauber halten. »Pollen machen nicht an Ländergrenzen halt«, so Moldenhauer.

Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ist mit Schmidts Vorstoß ebenfalls unzufrieden: Der Minister ignoriere die breite gesellschaftliche Ablehnung gentechnisch veränderter Pflanzen. Sein Gesetzentwurf offenbare ein »Wegducken der Bundesregierung vor der Lobby von Saatgutkonzernen«.

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