Thüringens Aufbaubank jetzt mit neuer Extremismus-Klausel
EU ändert Thüringer Vergaberegeln
Nach einer Intervention der Europäischen Union hat die Thüringer Aufbaubank (TAB) eine ihr politisch vorgegebene Klausel ändern müssen, mit der verhindert werden soll, dass Rechtsextreme Geld über diese Bank beziehen. Die bisherige sogenannte Extremismus-Klausel sei von der EU-Kommission beanstandet worden, sagt eine Sprecherin der TAB. Rechtsextremistische Parteien würden im Text der Klausel nun anders als in der Vergangenheit nicht mehr einzeln und namentlich genannt, sondern allgemein unter dem Begriff »extremistische Gruppierungen« zusammengefasst. Bislang wurde in dem Text die rechtsextremen Parteien NPD und DVU als Organisationen genannt, denen ein Antragsteller auf TAB-Gelder nicht angehören durfte, um die entsprechenden Mittel erhalten zu können. Die TAB gehört dem Freistaat Thüringen.
Die Klausel war vor Jahren unter der Thüringer CDU/SPD-Landesregierung durchgesetzt worden – was bei dem Kreditinstitut nur auf mäßige Begeisterung gestoßen war und selbst bei der Thüringer LINKEN Kritik provoziert hatte. »Dies ist politischer Wille und den setzen wir um«, hatte die TAB-Sprecherin in der Vergangenheit gesagt. »Im Umkehrschluss: Wie fatal wäre es, wenn herauskäme, dass wir extremistische Gruppen unterstützen?« Diese Einschätzung gelte bis heute weiter, erklärte die Sprecherin nun.
Die Thüringer LINKE-Landtagsabgeordnete Katharina König hatte im Jahr 2014 gesagt, »Bekenntniszwang und Gesinnungsschnüffelei« seien keine geeigneten Mittel, um die Zahlung von Fördergeld an Rechtsextreme zu unterbinden. Auch Vertreter der damaligen FDP-Landtagsfraktion hatten die Klausel als untauglichen Versuch kritisiert, Extremisten den Zugang zu Geld zu verwehren. Der damalige Thüringer Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Staschewski (SPD) hatte solche Kritik als »absolut nicht nachvollziehbar« zurückgewiesen. Unklar ist, welche Auswirkungen die geänderte Extremismus-Klausel auf den Alltag der Bank haben wird. Denn einerseits weist die TAB-Sprecherin eine Interpretation der neuen Klausel nicht zurück, nach der mit deren Wortlaut nun auch die Zahlung von Geld an zum Beispiel als »links- extremistisch« eingestufte Organisationen eingeschränkt werden könnte. Immerhin verweist die neue Klausel eben nicht mehr ausdrücklich auf Rechtsextreme, sondern nimmt alle Organisationen in den Blick, die im Thüringer Verfassungsschutzbericht genannt werden. Und in diesem Papier ist etwa auch die »Kommunistische Plattform« erwähnt, die zur Linkspartei gehört, welche wiederum in Thüringen inzwischen Regierungsverantwortung trägt.
Andererseits weist die TAB-Sprecherin darauf hin, dass schon mit der bisher geltenden Formulierung der Extremismus-Klausel neben Mitgliedern rechtsextremer Parteien auch Anhänger »anderer extremistischer Gruppierung« von TAB-Geld ausgeschlossen waren. Schon in der Vergangenheit seien Einschätzungen dazu, was extremistisch ist und was nicht, auf Grundlage des Thüringer Verfassungsschutzberichtes erfolgt, sagt sie.
Ohnehin spiele im Alltag der Bank die Klausel nur eine kleine Rolle, sagt die TAB-Sprecherin. »Bisher ergaben sich keine Ablehnungen aufgrund der Klausel.« Inzwischen werde aber jeder Antragsteller »namentlich mit einer vom Verfassungsschutz erarbeiteten Liste abgeglichen«. In Einzelfällen wende sich die Bank auch direkt an den Thüringer Verfassungsschutz und bitte dort »um weitere Aufklärung«.
Allerdings: Vor einigen Jahren hatten Rechtsextreme versucht, für den Kauf einer Immobilie in Crawinkel im Landkreis Gotha einen Kredit über die TAB zu bekommen. Und die Bank gab eine Kreditzusage. Diese wurde erst zurückgezogen nach einem Hinweis des Thüringer Verfassungsschutzes, aus dem hervor ging, mit wem die TAB da Geschäfte machen wollte. Daraufhin war besagte Klausel im Januar 2012 eingeführt worden.
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