Vorsicht bei Reh- und Schwarzwild
Unfallgefahren wachsen im Herbst
Gerade beim Befahren von Landstraßen in Feld- und Waldnähe sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden. Im Sommer sind Wildtiere besonders gestresst. Die Erntezeit tut ihr Übriges. Erntemaschinen schrecken vor allem Rehwild auf. Hinzu kommt, der in der Jägersprache sogenannte Ernteschock. Abgeerntete Felder bieten für das Wild keinen Schutz mehr, es weicht deshalb auf andere Flächen aus.
Eine Gefahrenstelle, die oft unterschätzt wird, sind Maisschläge direkt am Fahrbahnrand. Maisfelder sind in der Regel schlecht einsehbar und für Schwarzwild ein beliebter Rückzugsort. Wildschweine finden hier ideale Bedingungen für die Nahrungsaufnahme und zur Tarnung.
Für Autofahrer taucht Wild aus Maisfeldern besonders unerwartet auf, die Reaktionszeiten der Kraftfahrer sind dementsprechend kurz. Da hilft nur runter mit der Geschwindigkeit und erhöhte Bremsbereitschaft.
Kommt es zu einem Zusammenprall mit Wildtieren, wird in den meisten Fällen am Fahrzeug ein erheblicher Sachschaden verursacht. Personenschäden kommen oftmals dann hinzu, wenn das Tier bei hoher Geschwindigkeit ins Fahrzeuginnere katapultiert wird oder es in der Schrecksekunde aufgrund von Ausweichmanövern zu einem Folgeunfall kommt.
Das bekannte Verkehrsschild »Wildwechsel« mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen Wild häufig die Fahrbahn quert. Hier sollten Autofahrer besonders aufmerksam unterwegs sein und das Tempo reduzieren. An hochkritischen Wildgefahrenstellen sind die Leitpfosten inzwischen meistens mit zusätzlichen Wildwarnreflektoren ausgestattet.
Tausende Verkehrsteilnehmer werden trotzdem jedes Jahr von den unvorhersehbaren Straßenüberquerungen der Tiere überrascht. Prinzipiell sollte dann eine Vollbremsung eingeleitet werden. Ein Ausweichen ist oftmals kaum möglich und birgt die Gefahr, im Graben oder am nächsten Baum zu landen.
Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registrierte im Jahr 2014 rund 238 000 Wildunfälle, bei denen ein Schaden von insgesamt 575 Millionen Euro entstand.
Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene oder getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.
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