Zu großes Haus verkaufen

Hartz-IV-Empfänger

  • Lesedauer: 1 Min.

Diese Rechtslage hat das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 4 AS 4/16 R) in einer am 12. Oktober 2016 veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Ein Hausgrundstück gelte nur dann als Schonvermögen, wenn es eine angemessene Größe habe.

Im konkreten Fall bewohnte ein Ehepaar mit nur noch einem von ursprünglich drei Kindern aber ein Haus in Aurich von gut 143 Quadratmetern. Die Obergrenze laut Gesetz beträgt in dem Fall aber 110 Quadratmeter. Da keine besonderen Umstände vorlagen, sei die Verwertung des Grundstücks samt Haus für den Lebensunterhalt weder unzumutbar noch unwirtschaftlich, urteilten die Richter. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.