Polizei verwehrte Anwälten Zutritt zur Räumung in Calais
Bei der Auflösung des Flüchtlingslagers durften Juristen Geflüchtete nicht beraten / Behörden nutzten für das Verbot den Ausnahmezustand
Berlin. Während der Räumung des wilden Flüchtlingslagers im nordfranzösischen Calais vergangene Woche wurden Menschenrechtsanwälte und Aktivisten von NGOs nicht auf das Gelände gelassen. wie die britische online-Zeitung »The Independent« berichtet, nutzte die zuständige Polizeipräfektur für das Verbot die gesetzlichen Bestimmungen des in Frankreich herrschenden Ausnahmezustands und erklärte den »Dschungel« zur »Schutzzone«.
Demnach durften zwar Journalisten auf Antrag das Gelände betreten, Anwälte und Menschenrechtsbeobacher waren jedoch ausgenommen. Während der Räumung sei dutzenden Anwälten, Sozialarbeitern und Mitgliedern von Menschenrechtsorganisationen der Zugang verwehrt worden. Michael Bochenek, bei »Human Rights Watch« zuständig für Kinderrechte, sagte gegenüber der Zeitung: »Es gab einige offensichtliche Probleme mit dem Räumungsprozess. Geflüchtete wurden nicht darüber informiert, wie sie die Hilfe finden können, die ihnen zusteht.« Bei der Registrierung der einzelnen Geflüchteten habe es nicht genug Zeit gegeben. Die Anwesenheit von Anwälten wäre notwendig gewesen, um dafür zu sorgen, dass die Rechte der Geflüchteten gewahrt werden.
Auch einem siebenköpfigen Team internationaler Anwälte der Organisation »Anwälte ohne Grenzen« wurde der Zugang verwehrt. Der Vorsitzende Francois Cantier zeigte sich im »Independent« besorgt über die Menschenrechtssituation von Geflüchteten in Frankreich: »Ich kann nicht verstehen, wie ein demokratischer Staat wie Frankreich Anwälte daran hindern kann, ein Gebiet zu betreten, auf dem Menschenrechte in Gefahr sind.« Das sei für ihn nicht tolerierbar.
Die Anwälte haben nun gemeinsam eine Beschwerde eingereicht, um gegen das Zugangsverbot vorzugehen. Dass die französischen Behörden den Ausnahmezustand dazu nutzten, Rechtsbeobachtern den Einlass zu verwehren, sei rechtswidrig. Der Ausnahmezustand war in Frankreich nach den Pariser Terroranschlägen vom 13. November 2015 verhängt worden und wurde zuletzt im Juli nach dem Amoklauf von Nizza bis Anfang 2017 verlängert.
In Calais haben die französischen Behörden am Mittwoch unterdessen begonnen, die rund 1.500 Minderjährigen in Aufnahmezentren zu bringen. Die unbegleiteten jungen Migranten waren bei der Räumung des Flüchtlingscamps zunächst in Containern untergebracht worden und sollen zunächst in anderen französischen Regionen unterkommen. Dort sollen die britischen Behörden prüfen, ob die Minderjährigen nach Großbritannien einreisen dürfen. ek
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!