Mehr Geld für Scheidungskinder
Düsseldorf. Scheidungskinder bekommen ab 1. Januar von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld. Laut der neuen »Düsseldorfer Tabelle« steigt der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 335 auf 342 Euro, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er demnach bei 393 statt bisher 384 Euro. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es mindestens 460 statt 450 Euro geben, für volljährige Kinder 527 statt 516 Euro. Auch für unterhaltspflichtige Elternteile in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.